Israels Justizministerin Ajelet Schaked hat zwei Gesetzesänderungen unterzeichnet, die es Ausländern ermöglichen, Geschäfte in Israel leichter abzuschließen und sich an Unternehmen zu beteiligen. Das berichtet das Wirtschaftsportal „Globes“.
Eine der Verordnungen bewirkt, dass offizielle Formulare zur Geschäftsgründung nun auch auf Englisch ausgefüllt werden dürfen und in englischer Sprache vollständige Rechtsgültigkeit haben. Bisher war dies Dokumenten auf Hebräisch oder Arabisch, den israelischen Amtssprachen, vorbehalten. Die Neuerung erspart es Ausländern, hebräische oder arabische Dokumente, die sie nicht verstehen, zu unterzeichnen.
Die andere Verordnung betrifft die über 100 israelischen Firmen, deren Anteile an internationalen Börsen gehandelt werden. Seit 1990 müssen sie rechtliche Standards sowohl nach israelischer Gesetzeslage, als auch nach der jeweiligen ausländischen Gesetzeslage erfüllen. Die besondere rechtliche Situation hierbei erforderte es, dass Unternehmen einen Vertreter für die israelische Unternehmenssparte ernennen, der diese mindestens drei Jahre beaufsichtigt, und dafür nur eine geringe Entschädigung erhalten darf. Von dieser Regel sollen Unternehmen nun unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden können. (mb)
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