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Untersuchung: Steinewerfer in Nachrichten kaum erwähnt

Über Angriffe durch palästinensische Steinewerfer wird kaum berichtet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Hilfsorganisation „Hatzalah“.
Zu selten in der Berichterstattung: Angriffe von Steinwerfern

JERUSALEM (inn) – Wie der Nachrichtendienst „Arutz Scheva“ unter Berufung auf den freiwilligen Rettungsdienst „Hatzalah“ von Judäa und Samaria meldet, fanden vom Montagmorgen bis zum Abend mindestens 14 Angriffe auf israelische Autofahrer durch palästinensische Steinewerfer statt. „Arutz Scheva“ spricht von einer „Intifada“, die sich zum Teil ohne mediale Aufmerksamkeit fortsetzt. Die wichtigsten Nachrichtenmedien des Landes hätten von diesen Attacken kaum berichtet.
Eine Ausnahme bildete dabei ein Vorfall in Hawara. Ein Auto, das durch die arabische Ortschaft nördlich der Siedlung Tapuach fuhr, war von Steinen getroffen und beschädigt worden. Bei vielen der Attacken seien auch israelische Sicherheitskräfte angegriffen worden. Die Angriffe hatten sich laut „Arutz Scheva“ im nördlichen Westjordanland – zwischen Asun und Ma‘aleh Schomron und zwischen Avnei Chefetz und dem Te‘enim-Übergang –, in der Region Hebron und bei Hisme nahe Jerusalem sowie an weiteren Orten ereignet.

Wiederholt geringe Berichterstattung

Es sei nicht das erste Mal, dass Medien die vielen Versuche, israelische Autofahrer in palästinensischen Gebieten zu töten, nicht melden. In den internationalen Medien tauchten sie ohnehin nur dann auf, wenn sie tatsächlich zum Tod führten, erklärt die amerikanische Wochenzeitung „The Jewish Press“. Sie kritisiert, dass der Fokus der Berichterstattung nur auf den offensichtlichen Schäden der beteiligten Personen oder Fahrzeuge liege. Die langwierigen Traumata, die die Opfer erleiden, blieben meist unberücksichtigt.
Laut israelischem Strafgesetzbuch handelt es sich bei den Angriffen von Steinewerfern um versuchten Mord und wird dementsprechend geahndet. Im vergangenen Jahr wurde ein Gesetz zur Erhöhung der Gefängnisstrafe für diese Straftat verabschiedet. Steinewerfer sehen nun einer Haftstrafe von mindestens 3 Jahren und bis zu 20 Jahren entgegen. In dieser Zeit erhält der Straftäter keine Unterstützung des Nationalen Versicherungsinstituts mehr; sofern es sich um einen Minderjährigen handelt, wird dessen Familie von der Unterstützung ausgeschlossen. (man)Tausende Hetzpuppen abgefangen
Strafmaß für Steinwerfer festgelegt

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