Die Opfer können sich nun an das Verteidigungsministerium wenden, wenn sie eine Auslieferung unterbinden wollen. Mit diesem Angebot kommt der israelische Staat der „Almagor-Terror-Opfer-Vereinigung“ entgegen, die beim Obersten Gericht eine entsprechende Petition eingereicht hatte. Damit wollte die Organisation erreichen, dass Terror-Opfer 48 Stunden vor Auslieferung der toten Terroristen an die PA benachrichtigt werden, berichtet die Tageszeitung „Jerusalem Post“.
Grundlage für die Petition ist ein Gesetz aus den 1990er Jahren, nach dem Terror-Opfer 48 Stunden Zeit haben, öffentlich und rechtlich gegen die Auslieferung lebender Terroristen zu klagen. In dem nun vereinbarten Kompromiss fällt die staatliche Benachrichtigung 48 Stunden vor Auslieferung weg. Anstatt dessen können sich Terror-Opfer jederzeit an das Verteidigungsministerium wenden.
Das Hauptproblem sei, dass mit der Auslieferung die Palästinenser die Möglichkeit hätten, die Rückkehr der „Märtyrer“ und ihre terroristischen Handlungen zu feiern. Dieses Phänomen gebe es sowohl bei lebenden wie auch bei toten Terroristen.
Almagor argumentierte, Israel fördere die Identifikation mit Terrorakten, wenn der Staat Terroristen ausliefere, von denen er weiß, dass sie bei den Palästinensern gefeiert werden. Damit verstoße der Staat gegen geltendes Recht. Der Staatsanwalt erklärte hingegen, es gebe kein Recht, gegen den Transfer Einspruch zu erheben. Lediglich ein offizieller Protest sei erlaubt. Im Übrigen stehe der Staat mit der PA in Verhandlung über Garantien, dass ausgelieferte Terroristen nicht gefeiert werden. Bislang habe es jedoch keine Einigung gegeben.
Der Vorsitzende der Terror-Opfer-Organisation, Meir Indor, ist mit dem Kompromiss unzufrieden. Dieser zeige die „Korruptheit israelischer Gerichte“. Indor warf den Richtern außerdem vor, sie machten sich die Argumentation der Terroristen zu eigen, diese hätten eine politische Agenda. Denn damit könnten sie nicht in dem Maße einschreiten wie bei normalen Kriminellen.