Der rechtsgerichtete Aktivist Baruch Ben Josef verklagte außerdem die arabische Nichtregierungsorganisation „Islamische Bewegung“. Insgesamt verlangt er umgerechnet 262 Millionen Dollar an Schmerzensgeld. Die Zugangsbeschränkungen zum Tempelberg, die Juden benachteiligen, verstießen gegen die israelischen Antidiskriminierungsgesetze. Die Gesetze sehen unter anderem vor, dass diejenigen, die für die Verwaltung öffentlicher Plätze zuständig sind, niemandem den Zugang aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, des Geschlechtes oder einer politischen Partei verweigern dürfen. Das Gesetz stammt bereits aus dem Jahr 2000.
Baruch Ben Josef erklärte einem Bericht der israelischen Online-Zeitung „Times of Israel“ zufolge, das hohe Schmerzensgeld sei stellvertretend für die tausenden von jüdischen Israelis, die beim Versuch, den Tempelberg zu besuchen, festgenommen, angegriffen oder angepöbelt worden seien. Die Palästinensische Autonomiebehörde, heißt es in der Klage, sei dafür verantwortlich. Jordaniens Anspruch auf den Tempelberg sei angesichts des Sechs-Tage-Krieges von 1967 hinfällig. Ben Josef kritisiert darüber hinaus, dass Besucher aus aller Welt den Tempelberg betreten dürften, während jüdische Israelis ausgeschlossen würden.
Auf dem Tempelberg stehen der Felsendom und die Al-Aksa-Moschee. Nach einer Friedensvereinbarung zwischen Israel und Jordanien steht er unter jordanischer Verwaltung. Nichtmuslimische Besucher sind eigentlich zugelassen, dürfen dort aber nicht beten. (mb)