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Tal der Gazellen in Jerusalem gerichtlich geschützt

JERUSALEM (inn) - Das Amtsgericht Jerusalem hat den Vorstoß zweier Kibbutzim gestoppt, die größte noch übriggebliebene offene Fläche im Inneren der Stadt zu bebauen. Dort lebt eine kleine Gazellenherde.

"Tief im Herzen des städtischen Jerusalem, direkt neben Sderot Herzog, ziehen Gazellen durch die Felder und im Gebüsch erblühen Blumen", schrieb die Tageszeitung "Jerusalem Post" vor zwei Jahren. Nur schwärmende Worte fand der Autor für dieses Stückchen Erde, welches er als optimales Ausflugsziel beschrieb. Daran soll sich nun auch nichts mehr ändern.

Seit den 1990er Jahren hatten zwei Kibbutzim, die das Tal landwirtschaftlich nutzten, Pläne zur Bebauung der Fläche. Schon im Jahre 1950 wurde den Kibbutzim "Ma’aleh HaHamischa" und "Kirjat Anavim" die Erlaubnis erteilt, dort Nutzpflanzen zu kultivieren. Das Amtsgericht Jerusalem wies die Behauptung zurück, dass sie Rechte auf das Land hätten und beorderte die Kläger zur gemeinsamen Zahlung von 50.000 Schekel (ungefähr 9.950 Euro) Gerichtskosten an die Israelische Landadministration (ILA). Der Antrag, in dem Tal ein großes Häuserprojekt zu realisieren, wurde abgelehnt.

Das "Tal der Gazellen", offiziell als "Pri Har Tal" bekannt, markiert eine freie Fläche von 227.000 Quadratmetern am Rande des "Givat Mordechai"-Viertels. Eine Herde von ungefähr 17 Gazellen, welche durch die städtische Begrenzung dort lebt, steht Pate für den inoffiziellen Namen des Areals. Als größte noch freie Fläche im Herzen der Stadt stießen die Pläne der Kibbutzim sowohl bei Bewohnern der Stadt als auch bei Umweltorganisationen auf heftigen Widerstand. Wie die Tageszeitung "Ha´aretz" berichtete, gingen diese aus dem jahrelangen Kampf nun siegreich hervor. Die Stadt erklärte die Fläche zu einem offenen Park, in dem sich die Gazellen weiter fortpflanzen können. Für Israels Umweltbewegung bedeutet die Entscheidung einen der wichtigsten Siege, der jemals errungen wurde.

Langjähriger Streitfall

Schon im Jahre 2004 bat die ILA die Kibbutzim, das Tal zu verlassen. Anstatt der Klage nachzukommen, formulierten die Kibbutzim eine Gegenklage. Die ILA solle ihre Rechte auf das Land anerkennen. Seit 1950 sei ein "administratives Versprechen" welches ihnen die Pacht gewährt, regelmäßig bestätigt worden.

Das Gericht wies die Behauptung zurück. Die Beweislage zeige vielmehr auf, dass die ILA stets vorsichtig war, den Klägern keine Versprechen in Bezug auf ihr Recht an dem Land zu machen. Richter Oded Schaham setzte eine Frist, dass die Kibbutzim das Land bis zum 1. Januar 2013 verlassen müssen.

Diese planen jedoch bereits jetzt, in Berufung zu gehen.

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