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Südafrikanischer Aktivist muss Juden um Entschuldigung bitten

Über Jahre zieht sich ein Rechtsstreit um Äußerungen eines Südafrikaners zum Zionismus hin. Am Ende urteilt das Verfassungsgericht zugunsten der jüdischen Gemeinschaft.
Von Israelnetz

JOHANNESBURG (inn) – Eine Gleichsetzung von Zionisten und „Freunden Hitlers“ ist nicht zulässig. Das entschied das südafrikanische Verfassungsgericht am Mittwoch nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Nun muss der Urheber einer entsprechenden Äußerung aus dem Jahr 2009 die jüdische Gemeinschaft um Entschuldigung bitten.

Bongani Masuku ist ein bekannter Aktivist des Südafrikanischen Gewerkschaftsbundes (COSATU), er war dort für internationale Beziehungen zuständig. 2009 äußerte er sich in Sozialen Medien zur dreiwöchigen israelischen Militäroperation „Gegossenes Blei“, bei der Israel gegen die Terrorinfrastruktur im Gazastreifen vorging. Dies tat er in seiner offiziellen Funktion.

Masuku schrieb laut der amerikanischen Nachrichtenseite „Algemeiner“: „Bongani sagt ‚hi‘ zu euch allen, während wir kämpfen, um Palästina von den Rassisten, Faschisten und Zionisten zu befreien, die zur Ära ihres Freundes Hitler gehören! Wir müssen uns nicht entschuldigen; jeder Zionist muss dazu gebracht werden, die bittere Medizin zu trinken, die sie unseren Brüdern und Schwestern in Palästina einflößen.“

Weiter hieß es in dem Beitrag: „Wir müssen auf sie zielen, sie bloßstellen und alles Nötige tun, um sie fortdauerndem Leiden auszusetzen, bis sie sich aus anderer Menschen Land zurückziehen und ihre wilden Angriffe auf die Menschenwürde stoppen. Jeder Palästinenser, der leidet, bedeutet einen direkten Angriff auf uns alle.“

Hitler-Bezug ausschlaggebend

Die Äußerung zog formelle Proteste von jüdischen Organisationen nach sich. Sie wurde zuerst von der Südafrikanischen Menschenrechtskommission und dann vom Obersten Berufungsgericht verurteilt. Nun folgte das Verfassungsgericht. Es stufte den Kommentar als Verstoß gegen das im Jahr 2000 verabschiedete Gleichheitsgesetz ein.

„Eine vernünftige Person würde die Äußerung so verstehen, dass sie gegen Jüdischkeit als Volkszugehörigkeit gerichtet ist, nicht als Antizionismus“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht sei vor allem wegen des Hitler-Bezuges zu dem Schluss gekommen: Ein ernstzunehmender Leser hätte bemerkt, „dass ein Bezug auf Hitler bei einer Gruppe, die vorrangig jüdisch ist, wegen ihrer jüdischen Volkszugehörigkeit und Identität benutzt wurde“.

Masuku hat nun 30 Tage, Zeit um „eine bedingungslose Entschuldigung an die jüdische Gemeinschaft anzubieten“. (eh)

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4 Antworten

  1. So läuft das … eine Entschuldigung und alles ist wieder Gut … Es ist Einfach ein Antisemit oder Israel- Hasser zu sein

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  2. Allerdings, deshalb trauen sich ja auch immer mehr von ihnen unter ihren Steinen hervor.

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  3. Da kriecht nichts unter Steinen hervor, sondern es geht ausschließlich um menschliche Dumm-Dreisitgkeit.
    Es ist ein Phänomen, das Menschen, die Apartheit erlebt haben sich anmaßen – nun DIE EXPERTEN für jede Form von Benachteiligung zu sein. Das ist besonders mies von Leuten, die nie einen Gedanken daran verschwendet haben sich darüber zu informieren – wie Hitler und seine Schergen Menschen fabrikmässig getötet haben – die deshalb nicht einmal einen Schimmer davon haben, wovon ihre Diffamierungen eigentlich handeln – welchen Müll sie da von sich geben.

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