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Strafgerichtliche Untersuchung Masch‘als gefordert

TEL AVIV (inn) – Die Bürgerrechtsorganisation „Israelisches Rechtszentrum“ (IRZ) strengt beim Internationalen Strafgerichtshof (ISG) in Den Haag einen Prozess gegen Hamas-Führer Chaled Masch‘al an. Anlass ist die Hinrichtung von knapp 40 Personen im Gazastreifen.
Hamas-Führer Masch'al sieht sich mit dem Vorwurf „Kriegsverbechen“ konfrontiert.

Der Antrag auf Untersuchung angeblicher Kriegsverbrechen richtet sich laut des Rechtszentrums gegen Hamas-Führer Chaled Masch‘al, da dieser einen jordanischen Pass besitze und Jordanien Mitglied beim Strafgerichtshof sei. Auf diese Weise könne er vom ISG juristisch belangt werden. Die Palästinenser selbst sind nicht Mitglied beim ISG.
Die Hamas hatte laut IRZ während der israelischen Militäroperation „Starker Fels“ knapp 40 Personen hingerichtet. Anlass war eine angebliche Zusammenarbeit mit Israel oder Anti-Kriegs-Demonstrationen. Die Exekutionen riefen weltweit Empörung hervor. Auch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) kritisierte die radikal-islamische Organisation. Vertreter der PA monierten, die Hingerichteten hätten keinen ordentlichen Prozess erhalten (Israelnetz berichtete).
Wie das IRZ in dem Antrag erläuterte, habe Masch‘al als Chef des Polit-Büros der Hamas die Hinrichtungen „formuliert, geleitet und genehmigt“. Außerdem verantworte er kraft seines Amtes die Verwaltung des Gazastreifens. Masch‘al lebt in Katar und leitet von dort aus eine Art Exilregierung.
Der Antrag zitiert auch Musa Abu Marsuk, einen Vertreter Masch‘als. Dieser hatte im katarischen Fernsehsender „Al-Dschasira“ erklärt, dass die Hinrichtungen im Wesentlichen die öffentliche Wut über angebliche Kollaborateure befriedigen sollten. Dazu seien rechtliche Vorgaben außer Acht gelassen worden.
Marsuk gab in dem Fernsehauftritt vom 22. August auch vor, die Hingerichteten hätten zum Teil mit dem israelischen Inlandsgeheimdienst Schabak zusammengearbeitet und Informationen für Angriffe weitergegeben. Der Schabak wies diese Behauptung am Mittwoch zurück. „Nicht einmal einer“ der wegen Kollaboration Hingerichteten sei in Verbindung mit dem Schabak gewesen, sagte ein ungenannter Geheimdienst-Vertreter gegenüber dem Online-Magazin „Times of Israel“.

Kritik an Jordanien

Die Vorsitzende des IRZ, Nitzana Darschan-Leitner, begründete den Antrag beim ISG auch mit dem Auftrag des Rechtszentrums. Dieses sei „verpflichtet, immer dann seine Autorität geltend zu machen, wenn ein Bürger eines Mitgliedsstaates (des Strafgerichtshofs) möglicherweise ein Kriegsverbrechen begangen hat“, erklärte sie laut der israelischen Tageszeitung „Yediot Aharonot“.
Nach Angaben des IRZ befasse sich der Strafgerichtshof zum ersten Mal mit einem Terroristen auf Basis seines jordanischen Passes. „Jordanien ist nicht daran interessiert oder nicht in der Lage, von Katar eine Ausweisung Masch‘als aus seinem sicheren Hafen zu verlangen, um ihm den Prozess machen zu können. Jordanien hat noch nie verlangt, dass ein Hamas-Führer mit jordanischem Pass mit den Folgen seiner Kriegsverbrechen konfrontiert wird.“

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