In dem Urteil heißt es, die Grenzpolizisten hätten entweder fahrlässig gehandelt oder Anweisungen missachtet. Der Vorfall sei durch nichts zu rechtfertigen.
Der Staat wurde dazu verurteilt, der Familie des Mädchens eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe wurde noch nicht festgelegt.
Die Palästinenserin hatte sich mit Geschwistern und Freunden auf dem Heimweg von der Schule befunden, als sie von dem Geschoss am Kopf getroffen wurde. Die Polizei hatte zunächst Untersuchungen zu dem Vorfall eingeleitet, dann aber keine Anklage gegen die Grenzpolizisten erhoben. Von Seiten der Armee hieß es bislang Abir sei von einem Stein getroffen worden, den Palästinenser geworfen hatten.
Richterin Orit Efa´al-Gabaj wies die Darstellung des Militärs am Montag zurück. In dem Fall gehe es nicht darum, dass jemand versehentlich von einem Gummigeschoss getroffen wurde, das Polizisten auf Steine werfende Demonstranten abgefeuert hätten. Die Grenzpolizisten seien nicht mit Steinen beworfen worden, so Efa´al-Gabaj.