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Spätere Verjährung bei sexueller Belästigung

JERUSALEM (inn) - Die Knessetvollversammlung hat am Montagabend die Verjährungsfrist für Anklagen wegen sexueller Belästigung verlängert. Statt drei soll sie nun sieben Jahre währen. Bei der abschließenden dritten Lesung waren allerdings nur noch acht der 120 Abgeordneten zugegen.

Das bisherige Gesetz war 1988 verabschiedet worden. Es lässt unter anderem eine Zivilklage zu, auch wenn kein Beweis für einen Schaden erbracht wird. Den Vorschlag für die Änderung hatte die Vorsitzende des Knessetausschusses für die Stellung der Frau, Zippi Hotovely (Likud), eingereicht. Dies berichtet die Tageszeitung "Yediot Aharonot".

"Die verkürzte Verjährungsfrist schränkt die Fähigkeit der Betroffenen ein, aus der Kraft des Gesetzes Klage einzureichen, und deshalb schränkt sie die Nützlichkeit dieses Mittels ein", sagte Hotovely in einer der Diskussionen über die Gesetzesänderung. Dadurch wird die Frist an die Regelverjährung angeglichen.

An der zweiten Lesung beteiligten sich noch 13 Abgeordnete, danach verließen einige den Parlamentssaal. Bei der dritten Lesung gab es keine Gegenstimmen.

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