JERUSALEM (inn) – Die israelische Araberin Hana Mansur-Chatib aus Galiläa ist am Dienstag als Richterin für ein Schariagericht gewählt worden. Der Rechtsausschuss der Knesset wählte die Rechtsanwältin aus der galiliäschen Kleinstadt Tamra einstimmig.
Wie der amerikanische arabischsprachige Radiosender „Radio Sara“ berichtet, hat Mansur-Chatib einen Masterabschluss in Jura absolviert und ist mit den Inhalten der Schariagesetzgebung und mit dem Familienrecht vertraut. Seit 2000 habe sie als Rechtsanwältin viel Erfahrung auf dem Gebiet gesammelt.
Das Familienrecht ist Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Für Muslime in Israel basiert das Familienrecht auf der islamischen Gesetzgebung, der Scharia. Dabei werden die Belange rund um Eheschließung, Scheidung, Konversion, Erbe und häusliche Gewalt geregelt. Die Schariagerichte wurden zur Zeit des Osmanischen Reiches eingerichtet, blieben in der Zeit des britischen Mandats bestehen und auch Israel erkannte die Gültigkeit der Gerichte bei seiner Staatsgründung an. Noch ist nicht entschieden, an welches der neun Schariagerichte Mansour-Chatib letztlich berufen wird.
Erfreute Reaktionen
Justizministerin Ajelet Schaked ließ in einer Stellungnahme verlauten: „Das ist ein starkes Signal für Frauen in der arabischen Gesellschaft. Ich freue mich sehr über diese Wahl und hoffe, dass in Zukunft noch mehr Frauen in dieses Amt gewählt werden.“
Das Parlamentsmitglied Aida Tuma-Suleiman vom arabischen Parteienbündnis „Vereinigte Liste“ nannte die Wahl „einen historischen Schritt in der arabischen Feministenbewegung in Israel. Ein Schritt, der nicht nur arabisch-muslimischen Frauen dient, sondern auch der gesamten arabischen Bevölkerung in Israel dienlich ist.“ Dies berichtete die Onlinezeitung „Times of Israel“.
Auch Parteikollege Osama Saadi, der im Rechtsausschuss sitzt, freute sich: Die Entscheidung sei „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für eine angemessene und würdige Repräsentation in der Justiz“.
Von: mh