RIAD (inn) – Der saudi-arabische Kronprinz Mohammed Bin Salman hat den Israelis erstmals das Recht auf einen eigenen Staat zugesprochen. In einem am Montag veröffentlichten Interview des amerikanischen Magazins „The Atlantic“ sprach er von gemeinsamen Interessen.
„Ich glaube, dass alle Menschen, überall, das Recht haben, friedlich in ihrem Staat zu leben. Ich glaube, dass Palästinenser und Israelis das Recht auf ihr eigenes Land haben“, erklärte Bin Salman. Allerdings sei ein Friedensabkommen zwischen den Konfliktparteien notwendig, um Stabilität für alle zu sichern und normale Beziehungen zu ermöglichen, fügte er hinzu.
Auf die Frage, ob er religiös begründete Einwände gegen die Existenz Israels habe, antwortete der Kronprinz: „Wir haben religiöse Bedenken hinsichtlich des Schicksals der heiligen Moschee in Jerusalem und hinsichtlich der Rechte des palästinensischen Volkes. Das haben wir. Aber wir haben nichts gegen irgendein anderes Volk.“
Israel sei im Blick auf seine Größe eine große Wirtschaftsmacht. Es gebe viele Interessen, die sein Land mit Israel teile. Wenn es Frieden gäbe, würde es viele gemeinsame Interessen zwischen Israel und den Ländern des Golf-Kooperationsrats wie Ägypten und Jordanien geben, sagte Bin Salman weiter.
DIG begrüßt Äußerungen
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) begrüßte den Vorstoß des Kronprinzen. Es sei eine „sehr vernünftige Position“, sagte DIG-Präsident Hellmut Königshaus am Dienstag im Deutschlandfunk. „Mit Saudi-Arabien hätte Israel natürlich einen starken Partner an der Seite, wenn es denn tatsächlich auch die gesamtpolitische Auffassung ist und nicht nur die des Kronprinzen“, betonte Königshaus laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Seiner Auffassung nach sei jedoch die gesamte saudische Gesellschaft „noch nicht ganz so weit“.
Saudi-Arabien hat keine diplomatischen Beziehungen zu Israel. Außenminister Adel al-Dschubeir hatte jedoch zuletzt im Dezember erklärt, sein Land sei zu solchen Beziehungen bereit, wenn es einen Friedensvertrag zwischen den Konfliktparteien gibt.
Von: dn