Suche
Close this search box.

Roger Waters klagt gegen Konzert-Absage

Von Israelnetz

Roger Waters hat juristische Schritte gegen die Absage seines für Ende März in Frankfurt geplanten Konzerts angekündigt. Die Anwälte des britischen Musikers bereiten eine Klage gegen die Stadt Frankfurt sowie das Land Hessen vor. Rogers fiel wiederholt durch antisemitische und anti-israelische Äußerungen auf. Auch andere Städte erwägen, ihn auszuladen. Der Sänger beruft sich auf sein „Menschenrecht der Meinungsfreiheit“. Eine Online-Petition von Künstlern gegen die Absage hat mehr als 5.000 Unterschriften erhalten. Waters Ansichten entsprächen der „allgemeinen öffentlichen Meinung“. (cs)

Schreiben Sie einen Kommentar

10 Antworten

  1. Jeder soll wenn er Antisemit, Rassist oder homofob ist dafür Konsequenzen tragen. Für Waters Gib es sicher keine Ausnahme.

    21
  2. Ich vermute, dass Herr Uwe Becker die treibende Kraft für das Auftrittsverbot von Roger Waters in Frankfurt ist. Herr Becker (er bewirbt sich gerade mit guten Chancen um den Posten des Oberbürgermeister in Frankfurt) ist gleichzeitig Frankfurter Bürgermeister und Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, einem stramm pro-israelischen Lobbyverein. Wie es sich für Leute seines Schlages gehört, macht er aber mit seiner Cancel-culture auf halbem Wege schlapp. Konsequenterweise müsste er fordern: Das Verbot der Verbreitung der Bücher u.a. von Martin Luther, Wilhelm Busch, Karl May, Henning Mankell, sowie das Verbot der Aufführung von Werken u.a. von Richard Wagner und aller anderen Personen, denen jemand (und sei es auch nur ein Gil Ofarim) das Etikett „Antisemit!“ anheftet.

    6
  3. Die Rechtslage ist eindeutig. Will man womöglich als neue Regel für Konzerte einführen, dass man die Künstlerliste vor Vermietung von Sälen den jeweiligen jüdischen Gemeinden oder dem Zentralrat vorlegen und sie sich genehmigen lassen? Nochmal: die Meinungsfreiheit ist bei uns ein Verfassungsgrundrecht und eine bedingungslose Unterstützung völkerrechtswidriger israelischer Politik ist nirgendwo in unseren Gesetzen vorgeschrieben. In dem Zusammenhang empfehle ich einen sehr lesenswerten Aufruf der beiden von mir sehr geschätzten israelischen Intellektuellen Shimon Stein (ehem. israelischer Botschafter in Deutschland) und Moshe Zimmermann (israel. Historiker) in der ZEIT vom 2.3.2023 unter dem Titel:“Solidarität heißt nicht Schweigen“, in dem expliziert dazu aufgefordert wird, den Kampf gegen die rechtsradikale israelische Regierung von Deutschland aus zu unterstützen, anstatt zu Dingen, die völlig inakzeptabel sind aus Angst vor unberechtigtem Antisemitismus-Vorwürfen der heimischen Israel-Lobby zu schweigen.
    Das Roger Waters Konzert wird stattfinden. Dafür wird das Verwaltungsgericht Frankfurt sorgen, dass schon unzählige Versuche von Uwe Becker, israelkritische Veranstaltungen zu verbieten, zurückgewiesen hat. Schliesslich hat das Bundesverwaltungsgericht am 20.1.2022 rechtsgültig entschieden, dass Städte kommunale Räumlichkeiten nicht verweigern dürfen, nur weil Veranstalter „BDS-nah“ oder „israelkritisch“ sind, weil dies unserer Verfassung (Art. 5 Meinungsfreiheit) widerspricht.

    5
  4. Als „Begründung“ für die Absage des Roger Waters Konzerts wird angeführt, dass dieser sich für Sanktionen gegen Israel ausgesprochen habe, er „BDS-Nähe“ habe, er behaupte, dass Israel Züge eines Apartheidstaates habe und er während seiner Show einen schweinsförmigen Ballon mit Davidstern fliegen lasse.
    Dazu ist zu sagen, dass es zurzeit mehrere Staaten dieser Welt gibt, denen mit massiven Sanktionen gedroht wird bzw. die Sanktionen unterliegen (Russland, Iran, Nordkorea und Myanmar) weil sie internationales Völkerrecht missachten. Dass Israel mit seinen völkerrechtswidrigen Siedlungen und Annexionen (Golanhöhen und Ostjerusalem) dies tun, haben die UN mehrfach festgestellt. Auch die Bundesregierung teilt diese Ansicht! BDS-Nähe ist laut Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.1.2022 keine Rechtfertigung dafür, dass Städte an Veranstalter keine kommunalen Räumlichkeiten vermieten, da dies Art. 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) verletzt. Dass Israel im besetzten Westjordanland und teilweise auch im Kernland Israel Züge eines Apartheidstaates hat, wurde von diversen UN-Ausschüssen sowie namhaften internationalen (auch israelischen!) NGOs bestätigt (u.a. Amnesty International, Human Rights Watch).

    5
    1. ich wüßte nicht, wo der Iran das Völkerrecht mißachtet. Die Proteste sind eine
      rein innere Angelegenheit -auch wenn den Israel -Apologeten das nicht paßt.
      Der Iran hat nach dem Atomwaffen-Sperrvertrag das Recht, Uran anzureichern.
      Atomwaffen hat er jedenfalls keine gebaut. Dagegen hatten die USA eine irani-
      sche Linienmaschine abgeschossen , dabei hatte es viele Todesopfer gegeben.

      3
  5. Herr Luley ist nicht auf dem neuesten Stand. Die israelische Amnesty International Sektion hat sich von dem Bericht distanziert; nobody is perfect…

    1
  6. Hoffentlich kosten die Kosten des Verfahrens den Kläger eine ganze Menge Geld. Schade dass diese Leute auf soviel Schotter sitzen, anstatt durch ordentliche Arbeit, redlich zu verdienen. Durch Unredlichkeit und Provokation die gelangweilte Masse auszusaugen ist genauso übel, wie der Ratte das Zuckerstück aus der Falle zu fressen.

    0

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden.

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen