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Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Von epd

Der britische Sänger Roger Waters darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle auftreten. Damit gab das Gericht am Montag nach eigenen Angaben dem Eilantrag des Mitgründers der Popgruppe Pink Floyd gegen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen statt. Diese hatten als Gesellschafter der Frankfurter Messe GmbH im Februar die Kündigung des Veranstaltungsvertrags wegen „anhaltend israelfeindlichen Auftretens“ des Sängers veranlasst. Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes.

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18 Antworten

  1. Die Rechtslage ist kristallklar! Die Allzweckwaffe der Israel-Lobby – vertreten durch Aktivisten wie Uwe Becker, Volker Beck oder Josef Schuster – der ungerechtfertigte Antisemitismusvorwurf gegenüber Kritikern der völkerrechtswidrigen Politik Israels und jegliche einschlägige UN-Resolutionen mit Füßen tretenden israelischen Regierungen der letzten Jahrzehnte ist juristisch nicht mehr durchsetzbar. Wir leben in einem Rechtsstaat und dessen Oberstes Verwaltungsgericht hat nun mal am 20.1.2022 ein verbindliches Grundsatzurteil gefällt, wonach „BDS-Nähe“ und eine „israelkritische Einstellung“ kein Grund sein darf, Veranstaltern die Anmietung kommunaler Räumlichkeiten zu verweigern, da dies verfassungswidrig ist und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung widerspricht. Das mag den oben genannten Herrschaften nicht gefallen, aber so ist die Rechtslage.
    Kritik an Israels Siedlungspolitik ist nun mal nicht gleich Antisemitismus. Irgendwann wird das auch der hessische Antisemitismusbeauftrate Uwe Becker und viele andere einsehen müssen.

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    1. Dieser alte Mann hat mit Israels Politik so wenig zu tun wie Sie.
      Einfach nur ein Israelhasser. Ein Nazi der alten Sorte?
      Bitte nicht antworten.
      Ihre Kommentare passen nicht in ein Christliches Forum.

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      1. Vergiss es. Ist immer das Gleiche. Opfer spielen. Mit der Lüge, dass man Israel nicht kritisieren dürfte. Was jeden Tag tausendfach passiert. Was allerdings nicht geht ist der Traum der Endlösung. D.h. in die Neuzeit übertragen: der Staat Israel muss weg. Die Juden wieder vertreiben. Wohin verschweigen die Großpalästina- und Israel-muss-weg Apologeten.

        Und wenn man sich die angeblichen „wir kritisieren die Siedlungspolitik“ Kommentare ansieht, stellt man schnell fest, dass nur ein kleiner Teil der Kommentare die Siedlungspolitik betrifft.

        Es gibt da so einen tollen Artikel mit der Überschrift: Sie könnten einfach ein Antisemit sein, wenn…… und dann ganz viele Bespiele dazu. Eines davon lautet:
        „Wenn du mehr Mitgefühl für die Person hast, die auf den Juden einstach als für den Juden auf den eingestochen wird, dann könntest du schlicht Antisemit sein. “

        Und leider finden sich auf dieser Seite ein paar, die jeden Mord an Israelis – meist Zivilisten – schönreden und die Mörder als Freiheitskämpfer bejubeln. Schande!

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    2. Abgesehen vom politischen bzw. inhaltlich Falschen, was bei Luley nicht anders zu erwarten war (copy & paste in Höchstform!): Gemäß dem Israelnetz-Beitrag ist es das VG Frankfurt, und nicht etwa das OVG Hessen. Tja, wenn der Hass zu „blindem Lesen“ führt und weder juristische noch Verwaltungskenntnisse vorhanden sind …
      Es wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt dagegen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichthof (in Kassel) – nicht OVG! – angehen kann.
      Auf jeden Fall sollte ein Eilantrag gegen den VG-Beschluss vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen versucht werden! Das wäre die letztendliche juristische Stelle im Lande Hessen.

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      1. @ Chur

        Haben Sie meinen obigen Kommentar richtig gelesen? Das gestrige Urteil hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt M gefällt. Es bezieht sich auf das Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes BuVwG) vom 20.1.2022. Die Revisionsmöglichkeit besteht beim Obersten Hessischen Verwaltungsgericht in Kassel, dem HVG, der allerdings – falls angerufen – das Frankfurter Urteil bestätigen wird, da Bundesrecht Landesrecht bricht. Was Sie mir unterstellen („blinder Hass“ und „weder juristische noch Verwaltungskenntnisse“) ist ungerechtfertigt. Sie sollten schon bei den Fakten bleiben und nicht nur beleidigen („vom politischen bzw. inhaltlich Falschen, was bei Luley nicht anders zu erwarten war.“)!

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        1. Herr Luley, danke sehr für Ihre „hohe“ Meinung von mir. Aber ich kann nur das lesen, was da steht. Und ein „Oberstes Hessisches Verwaltungsgericht“ Hessen existiert NICHT! In Hessen nennt sich das nun mal „Hessischer Verwaltungsgerichtshof“. Auf der Bundesebene nennt es sich „Bundesverwaltungsgericht“. Drücken Sie sich also demnächst klarer und korrekter aus, damit man nicht raten muss, welcher Begriff sich bei Ihnen auf was bezieht. Und diesbezüglich ist in Ihrer message „noch viel Luft“ nach oben.
          Dass Ihre message mit dem üblichen mit dem üblichen „copy & paste“ gefüllt wurde, wollen Sie doch nicht wirklich bestreiten!?

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          1. @ Chur

            Weshalb diese Beckmesserei?! Ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel etwa nicht das oberste bzw. höchste hessische Verwaltungsgericht, nach dem nur noch das oberste Bundesverwaltungsgericht kommt?
            Sie wollen mir Unwissenheit unterstellen, um mich zu diskreditieren, gehen aber auf den Inhalt meiner Argumente nicht ein.
            Meron Mendel sagt dazu in der heutigen Frankfurter Rundschau Folgendes: „Es geht um die Frage, ob eine politische Instanz, sei es ein Bürgermeister oder Staatssekretär, die Macht haben sollte zu beurteilen, ob jemand aufgrund von politischen Positionen seinem Beruf nachgehen darf oder nicht. Es geht um ein Grundrecht, und so argumentiert auch das Verwaltungsgericht. Ich will nicht in einem Land leben, in dem gesagt wird, weil diese Person so und so denkt, darf sie nicht auftreten oder keine Schuhe verkaufen oder keine Bücher schreiben oder was auch immer. Es ist ein Grundsatz unserer liberalen, demokratischen Gesellschaft, dass Menschen in der Öffentlichkeit Meinungen äußern können, die wir als schlimm und falsch empfinden.“

            Seine Aussage habe ich aus der heutigen fr-online im copy and paste Verfahren in diesen Kommentar übertragen. Was ist daran verwerflich?

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          2. Luley hat in seiner message für mich keine nachvollziehbare Zuordnung von Institutionen zu bestimmten Ebenen gegeben. Es waren einfach keine konkreten Kennzeichnungen. Das betraf vor allem den Unterschied Bundes- und Landesebene („Oberstes Verwaltungsgericht“ von Hessen oder das Bundesverwaltungsgericht?). Egal wie er nun rechtfertigungsgemäß rumeiert! Inhaltlich haben wir betr. „Auftreten ja oder nein“ nun mal eine andere Meinung. Und mit „copy & paste“ meinte ich nun mal ihre üblichen hasserfüllten Kommentare zu Israel. Die geben Sie ja in einer Regelmäßigkeit von sich, dass eine tibetanische Gebetsmühle dagegen eine aufregende action-Veranstaltung ist. Aber Sie haben nun mal nur Ihren Israel-Hass als Dauerbeschäftigung, und dabei fällt Ihnen nie viel Neues ein.

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      2. Danke für die Richtigstellung. Sie haben völlig Recht. Im Übrigen verkneife ich es mir, auf den Beitrag des notorischen Israelhassers Luley einzugehen. Einfach widerwärtig.

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    3. Ja, und wenn es der Adolf gewesen wäre, hätte er natürlich auch auftreten und seine ‚wollt ihr den totalen Krieg‘ – Frage stellen dürfen. Ist ja nicht verboten nach Ihrer Ausführung. Na, wenigstens wissen wir nun, wo Björn Luley mit seiner politischen Einstellung steht. Auf jeden Fall rate ich Ihnen, Herr Luley, fahren Sie nach Ramalah und verbringen Sie doch mal 2 Wochen Urlaub dort. Ich bleibe in meiner Wohnung in Israel. Da bin ich sicher und dort wären meine ermordeten Familien-Vorfahren ebenso sicher, wenn sie es überlebt hätten…

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      1. @ David BenAbraham

        Früher haben konservative Leute den „linken“ Studenten auch nicht auf deren Argumente geantwortet, sondern ihnen zugerufen, sie sollten doch „nach drüben“ gehen. Gemeint war die DDR. Ihr Ratschlag, ich solle Urlaub in Ramallah machen, ist genauso geistlos. Was soll ich denn in Ramallah? Gehen Sie doch mal lieber auf meine Argumente ein, anstatt Nebenschauplätze zu eröffnen.

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        1. Ja, was sollen Sie wohl in Ramallah tun? Einmal etwas für die „normalen“ Palästinenser tun. Ihnen zuhören, wenn sie sagen, dass sie unter ihrer Regierung leiden. Die ihnen keine Arbeit gibt – außer Juden morden. Im Gegensatz zu manch westlichen Zeitgenossen, mag das nicht jeder Palästinenser.
          Die sagen, dass ihre Familienangehörigen in den Folterkammern der PA sitzen. Wie wäre es mit einer Suppenküche für arme Palästinenser aufmachen, da könnten Sie richtig was Gutes tun. Wie wäre es mit Mithilfe in einem Kindergarten oder einem Krankenhaus?

          Aber schon gut, ich weiß, die Palästinenser sind Ihnen egal. Denn das Einzige, das Sie an dieser Region interessiert ist die Dämonisierung der Israelis und da reicht ja die Couch im heimischen Wohnzimmer.

          Und dann gibt es ja auch noch ein Konzert wo man hin muss. Einstimmen in das Lied von Pink Floyd: We shall overcome – Song for Palestine. Unterlegt mit Bildern aus Gaza. Nette Bilder von Elend und Leid. Leider keine von Raketenabschussrampen und Sommercamps von Kindergartenkindern, wie sie im Judenmorden gedrillt werden. Man könnte ja die Fans vielleicht doch verstören, wenn man ihnen die Wahrheit über den Gazastreifen zeigen würde.

          Das Video findet sich übrigens auf Youtube. Einfach Roger Water eingegeben oder We shall overcome palestine. Dieses Lied für die Huldigung von Mord und Terror zu missbrauchen ist eine Unverfrorenheit sondergleichen.

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          1. @christin:
            Danke, Sie haben völlig Recht mit Ihrer Philippika gegen Typen wie Luley.

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          2. Ich war übrigens ein großer Fan von Pink Floyd. Waters hat diese großartige Band in den 80er Jahren mit seiner Egomanie und seiner Herrschsucht fast kaputt gemacht. Gilmour & Co. mussten endlose Prozesse gegen den führen, um als Band weitermachen zu können. Soviel zu seinem Umgang mit Menschen in seinem Beruf als Musiker. Kann man alles bei Wikipedia nachlesen.

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  2. Da wird sich aber einer im Forum freuen.
    Es war zu erwarten, obwohl die Genehmigung unter freier Kultur läuft. Danke, Frau Roth.
    Der alte Sänger, Antisemit der schlimmsten Art, dümmlich mit seinem Schwein bei Auftritten, BDS Unterstützer zur Vernichtung Israels,
    Viel Spass seinen judenhassenden Fans. Sind sie, nicht Musikfans.
    OT:
    Ich finde, Herr Steinmeier könnte sich dort auf Bühnen beweisen und kein bla..bla.. an unseren Gedenktagen. Ich weiss, zum Lachen🙈🙉🙊😁

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    1. Es ist doch schon ein fast unerwarteter Fortschritt, dass Herr Steinmeier nicht mehr zu den Putin-Verstehern gehört … oder so ….

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      1. Sagt man da nicht Wendehälse dazu?
        OT: Heutzutage muss man ziemlich viel “ Unrecht“ bauen, damit man die höchsten Auszeichnungen erhält. Nach 2014, als die Krim annektiert wurde, wäre ein Stopp von Gasprom ein Zeichen gewesen.
        Nein, neue Verträge. Von 2014 bis heute hätte man viel an Energie erarbeiten können und umweltfreundlich. Sorry, vom Thema ab.

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  3. Die Schweizer website „AudiaturONLINE. News, Informationen, Analysen und Kommentare zu Israel und dem Nahen Osten“ setzt sich in Ihrer Ausgabe vom 27.04.2023 u. a. mit dem Waters-Fall auseinander.

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