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Richterin: Shabbat als Ruhetag widerspricht nicht der Verfassung

JERUSALEM (inn) – Das Verbot, am Shabbat jüdische Angestellte zu beschäftigen, entspricht der israelischen Verfassung. Dies entschied eine Richterin des Obersten Gerichtshofes am Wochenende.

Die Firma „Handyman“ war von Israels nationalem Arbeitsgericht zu einer Geldstrafe von umgerechnet 11.000 Euro verurteilt worden, weil sie Juden am Shabbat hatte arbeiten lassen. Dagegen legte das Unternehmen beim Obersten Gerichtshof Berufung ein. Das Arbeits- und Ruhestundengesetz, das Arbeit am Shabbat verbietet, widerspreche dem Recht auf Beschäftigungsfreiheit, argumentierte der Anwalt von „Handyman“.

Zudem gingen viele jüdische Israelis gerne am Shabbat in ein Einkaufszentrum. Das Gesetz nehme keine Rücksicht auf die Bevölkerung und die Angestellten, so der Verteidiger weiter.

Die Richterin, Dalia Dorner, wies die Berufung mit der Begründung ab, das Verbot setze die Werte des Staates Israel – eines jüdischen und demokratischen Staates – in die Tat um. „Der Ruhetag für Arbeiter hat ein soziales und ein gesellschaftliches Ziel. Der Shabbat ist genausogut ein nationaler wie ein religiöser Wert“, sagte Dorner.

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