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Airbnb streicht Angebote israelischer Siedler

Ein Bericht von Human Rights Watch wirft Airbnb vor, im Westjordanland Menschenrechtsverletzungen zu fördern. Das amerikanische Unternehmen reagiert und stoppt sein Angebot.
Angebot gestrichen: Touristen können nun nicht mehr via Airbnb eine Unterkunft in Siedlungen buchen

SAN FRANCISCO (inn) – Der Unterkunftsvermittler Airbnb wird nicht länger Angebote in israelischen Siedlungen auflisten. Das teilte das amerikanische Unternehmen am Montag mit. Das US-Gesetz verbiete es zwar nicht, in israelischen Siedlungen wirtschaftlich tätig zu sein. Nach einer Beratung mit Experten sei man aber zu dem Entschluss gekommen, israelische Siedlungen im Angebot zu meiden.

Das Team von Airbnb erklärte weiter, es sich mit der Entscheidung nicht leicht gemacht zu haben. Man sei sich bewusst, dass das Thema umstritten sei, und respektiere andere Sichtweisen. Die Entscheidungsträger seien aber zu der Auffassung gelangt, dass „das Vorhandensein des Angebots in dem besetzten Gebiet eine direkte Verbindung zum größeren Disput in der Region hat“.

HRW prangert Airbnb an

Beobachter vermuten, dass Airbnb mit der Entscheidung vorweg auf einen Bericht der Organisation Human Rights Watch (HRW) reagiert hat, der am Dienstag erschienen ist. Der Titel lautet „Bed and Breakfast auf gestohlenem Land“. Airbnb selbst bezieht sich nicht auf den Bericht, umgekehrt erwähnt dieser Airbnb namentlich, daneben auch die Buchungsseite Booking.com.

Nach der Feststellung, dass der Siedlungsbau im Westjordanland illegal sei, folgert HRW: „Die Geschäftsaktivitäten, die Airbnb und Booking.com ausführen, helfen dabei, Siedlungen im Westjordanland profitabler und damit auch nachhaltiger zu machen, und damit den illegalen Transfer israelischer Bürger in die Siedlungen zu erleichtern.“

In dem Bericht untersucht HRW zusammen mit der israelischen Organisation Kerem Navot 225 Standorte im Westjordanland und einige zusätzliche in Ostjerusalem, die bei Airbnb oder Booking.com zwischen Ende März und Anfang Juli dieses Jahres gelistet wurden. Zum Teil handele es sich bei den israelischen Angeboten um palästinensischen Privatbesitz. Für HRW steht fest, dass „die Siedlungen zu schweren Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Gesetzes beitragen“. Daher fordert die Organisation, dass Airbnb das Angebot stoppt.

Empörung über Entscheidung

Die Nachricht, dass Airbnb dem Folge leistet, hat in Israel Unmut hervorgerufen. Knessetsprecher Juli Edelstein sprach von einer „unerhörten Entscheidung“. So werde „einer der schönsten Orte im Staat Israel boykottiert“. Seine Leser auf Twitter forderte er auf, nun umso mehr dort Urlaub zu machen. Die israelische Tageszeitung „Yediot Aharonot“ meldet, die israelische Regierung werde sich in dieser Angelegenheit an Washington wenden.

Auch Tourismusminister Jariv Levin ist inzwischen aktiv geworden. Er plant, Airbnb mit einer Sondersteuer zu belegen. Eine entsprechende Anfrage sei an das Finanzministerium ergangen, sagte er laut der Onlinezeitung „Times of Israel“.

Für den Knessetabgeordneten Michael Oren ist die Entscheidung von Airbnb antisemitisch. „Airbnb setzt jüdische Wohungen in Judäa und Samaria auf die schwarze Liste, nicht in der marokkanisch besetzten Sahara, nicht im türkisch besetzten Zypern“, schrieb der Kulanu-Politiker auf Twitter. „Niemand sollte die Dienste (von Airbnb) nutzen.“

Palästinenser begrüßten hingegen die Entscheidung von Airbnb. Der palästinensische Chefunterhändler Saeb Erekat sagte laut der Onlinezeitung „Times of Israel“, dies sei ein „erster positiver Schritt“. Dem müssten aber weitere folgen. „Wir wiederholen unseren Aufruf an den Menschenrechtsrat, die Datenbank mit Unternehmen zu veröffentlichen, die von der israelischen kolonialen Besatzung profitieren.“

Im September 2017 hatte der UN-Menschenrechtsrat Unternehmen darüber informiert, dass sie auf eine „Schwarze Liste“ gesetzt werden, weil sie Geschäfte mit Unternehmen in israelischen Siedlungen im Westjordanland, den Golanhöhen und Ostjerusalem betreiben.

Booking.com bleibt bei Angebot

HRW beruft sich in seinem Bericht auf die Vierte Genfer Konvention, die in Abschnitt 49 einen „Zwangstransfer“ von Zivilbevölkerung in besetzte Gebiete verbietet. Manche Juristen bestreiten jedoch, dass es sich beim Westjordanland um besetztes Gebiet im Sinne der Konvention handelt. Zudem führen sie an, dass die dortigen Einwohner nicht zwangsumgesiedelt wurden.

Unterdessen gab Booking.com am Dienstag bekannt, weiterhin Angebote in Siedlungen aufzulisten. HRW forderte das Unternehmen daraufhin auf, dem Beispiel von Airbnb zu folgen. Die Entscheidung von Airbnb begrüßte die Organisation hingegen. „Airbnb hat gegen Diskrimination, Vertreibung und Landdiebstahl Stellung bezogen“, kommentierte HRW den Entschluss.

Von: df

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