LONDON (inn) – Die Frage des Umgangs mit den Ablegern der libanesischen Hisbollah-Partei und -Miliz in Europa hat in jüngster Zeit viel Aufmerksamkeit erhalten. Im April verfügte der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer ein vollständiges Betätigungsverbot für die Organisation. Zuletzt forderten mehr als 230 Abgeordnete verschiedener Parlamente in Europa die Europäische Union auf, die Hisbollah „in ihrer Gesamtheit zu verbieten“. Großbritannien hatte bereits im Frühjahr 2019 gegen die „Partei Allahs“ durchgegriffen.
Doch wird diese Anordnung auch vollzogen? Diese Frage stellen sich sieben britische Parlamentarier aus unterschiedlichen Parteien, die sich nun mit einem Brief an den für Sicherheit zuständigen Staatsminister im Innenministerium, James Brokenshire, gewendet haben. Darin fordern sie die Regierung auf, Zahlen bereitzustellen, aus denen hervorgeht, ob und wie effektiv das Verbot durchgesetzt wird. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Umfang Verbote bestimmter Organisationen wirksam sind, wenn es darum geht, das Zeigen aggressiver und spalterischer Symbole zu verhindern“, begründen sie das Anliegen in dem Schreiben, aus dem mehrere Medien zitieren. Derzeit könnten dies weder das Parlament noch die Öffentlichkeit „angemessen einschätzen“.
Schon im Juni hatte der Abgeordnete Andrew Rosindell mittels einer parlamentarischen Anfrage versucht, Zahlen zu Ermittlungen und Anklagen zu erhalten, die seit dem Hisbollah-Verbot wegen des Zeigens von Flaggen oder anderen Symbolen angestrengt wurden. In seiner Antwort erklärte Staatsminister Brokenshire damals, dass sein Ministerium „keine spezifische Statistik“ zu diesem Thema führe. Die Nachfrage, ob dies in Zukunft geschehen werde, bejahte der Minister nicht.
Anfragen im Bundestag
Auch in Deutschland bleibt das Thema virulent. Bereits im Mai, also weniger als einen Monat nach dem Verbot, fragte der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Müller-Rosentritt bei der Bundesregierung nach, welche Erkenntnisse diese über Hisbollah-nahe Vereine habe, die trotz des Verbots weiterhin aktiv sind. Die Bundesregierung antwortete, dass die Auswirkungen der Verfügung „derzeit“ noch nicht beurteilt werden könnten.
Das Personenpotential der Hisbollah in Deutschland belief sich im Jahr 2019 nach Angaben des aktuellen Verfassungsschutzberichts auf 1.050. Eine Anfrage der AfD-Fraktion bei der Bundesregierung vom Montag zu einer aktuelleren Personenzahl ist zurzeit noch unbeantwortet.
Von: ser