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Palästinenser beantragen juristische Untersuchung des Botschaftsumzugs

Für die Palästinenser ist die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem nach wie vor ein Stein des Anstoßes. Nun haben sie beim Internationalen Strafgerichtshof einen Antrag auf juristische Untersuchung gestellt. Die Maßnahme erfolgt an einem für die Palästinenser wichtigen Datum.
Der Internationale Strafgerichtshof hat seinen Sitz in der niederländischen Stadt Den Haag

DEN HAAG (inn) – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) soll nach dem Willen der Palästinenser die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem überprüfen. Einen entsprechenden Antrag hat der Außenminister der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA), Riad al-Maliki, am Mittwoch in Den Haag eingereicht. Den Palästinensern zufolge liegt eine „klare Verletzung internationalen Rechts“ vor. Der Antrag setzt einen Klageprozess fort, den die PA bereits im September angestoßen hatte.

Bei einem Treffen mit der Chefanklägerin des IStGH, der Gambierin Fatou Bensouda, legte Al-Maliki zudem einen Jahresbericht zur Lage der Palästinenser unter israelischer Besatzung vor. Er forderte dabei eine „sofortige Untersuchung“, berichtet die palästinensische Nachrichtenagentur WAFA. Hintergrund ist demnach das Wahlkampfversprechen des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu, jüdische Siedlungen zu annektieren.

Seit dem Jahr 2015 ist „Palästina“ volles Mitglied des Strafgerichtshofes. Zuvor hatten die Palästinenser Beobachterstatus. Die Vollmitgliedschaft berechtigt sie dazu, Klagen einzureichen. Kurz nach der Änderung des Status taten sie dies und beanstandeten unter anderem die israelische Besatzung des Westjordanlandes. Die Anhörungen von Fällen beim Strafgerichtshof können sich über Jahre hinziehen.

Skepsis bei den Israelis

Insgesamt besitzen 122 Länder Mitgliedsstatus beim Strafgerichtshof, der im Jahr 2002 eingerichtet wurde. Israel, die USA oder auch Indien gehören nicht zu den Mitgliedern. Der jüdische Staat hat das Rom-Statut von 1998 zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Dabei spielten Bedenken eine Rolle, der Gerichtshof könne als Mittel der „juristischen Kriegsführung“ missbraucht werden.

Der neuerliche Antrag der Palästinenser wurde an einem symbolischen Datum eingereicht: Am 15. Mai gedenken Palästinenser der Folgen der israelischen Staatsgründung, die sie als „Nakba“, als „Katastrophe“ sehen. Traditionell kommt es an diesem „Nakba“-Tag zu Gewaltaktionen. Dieses Mal ist es vergleichsweise ruhig geblieben.

Von: df

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