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EU-Sanktionen gegen Hamas bleiben bestehen

Das EU-Gericht hat am Freitag eine Klage der Hamas abgelehnt, die sich gegen das Einfrieren von EU-Geldern wegen Terrorismus richtete. „Die Maßnahmen des Einfrierens von Hamas-Fonds sind weder unverhältnismäßig noch intolerabel. Besonders, weil sie keine fundamentalen Rechte verletzen und das Ziel verfolgen, für den internationalen Frieden Gefahren durch terroristische Akte zu verhindern“, heißt es in der Begründung. Die Hamas hatte im Juli 2017 das Urteil angefochten, dass sie auf der europäischen Liste von Terror-Organisationen bleibt. Die EU führt die Hamas seit 2001 auf dieser Liste.

Von: mm

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