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Dienstweg mit Todesgefahr

Der Journalistin Neda Amin droht in ihrem Heimatland Iran die Todesstrafe. Nach ihrer Flucht und mehrjährigem Aufenthalt in der Türkei hat die Iranerin in Israel Asyl erhalten.
Bei der Pressekonferenz in Jerusalem trug Neda Amin eine Kette mit einem Davidstern-Anhänger

JERUSALEM (inn) – Neda Amin, iranische Buchautorin und Journalistin, musste aus ihrer Heimatstadt Teheran fliehen, um Verhaftung, Vergewaltigung und der Todesstrafe zu entgehen. Die 33-Jährige erzählte bei einer Pressekonferenz in Jerusalem auf Persisch, was ihr die iranischen Behörden wegen der Veröffentlichung regimekritischer Bücher gedroht hatten: „Erst schneiden wir Dir das rechte Bein ab, dann den linken Arm, und dann den Kopf.“

In Istanbul erhielt Amin Asyl, doch als die Türken erfuhren, dass sie für die israelische Online-Zeitung „Times of Israel“ arbeite, erklärten ihr türkische Geheimdienstleute: „Wir mögen die Israelis nicht, und auch nicht die Juden.“ Da die israelische Presse in den Diensten des Mossad stehe, forderten die Türken sie zunächst auf, den Israelis Staatsgeheimnisse zu entlocken. Amin erklärte, dass sie nur eine Journalistin sei, die über Tiere, Frauen und Menschenrechte schreibe. Die verärgerten Türken eröffneten ihr daraufhin, dass sie innerhalb von 30 Tagen die Türkei verlassen müsse. Sonst werde sie zurück in den Iran deportiert.

Deutscher Konsul fordert Geduld

Mit akuter Lebensangst wandte sich Amin daraufhin an europäische Konsulate in Istanbul. Der deutsche Konsul habe zurückgerufen und ihr erklärt, dass sie „Geduld“ haben müsse, zumal ihr Pass nur noch zwei Monate gültig sei. Um ein Einreisevisum zu erhalten werde aber eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten verlangt. Amin hatte aber keine „Geduld“, da die türkische Drohung im Raum stand, sie in den Iran zu deportieren, wo sie der sichere Tod erwartete.

Eine Anfrage bei der Pressestelle des Auswärtigen Amtes in Berlin, mit Hinweis auf die Notlage der vom Tod bedrohten Iranerin in der Türkei, ergab die Antwort: „Für Asylanträge in Deutschland gilt grundsätzlich Folgendes: Wer einen Asylantrag in Deutschland stellen möchte, muss sich in Deutschland aufhalten. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich. Ein Ausländer, der in Deutschland Schutz vor Verfolgung sucht, muss sich zunächst als Asylsuchender melden. Die Meldung kann bei jeder Polizeidienststelle, Grenz- oder anderen Behörde erfolgen. Anschließend wird der Asylsuchende an die nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. … Die Entscheidung über den gestellten Asylantrag ist letztendlich eine Einzelfallentscheidung. Nur wenn der/die Antragsteller/in ausreichend Gründe für seine/ihre Furcht vor Verfolgung vorbringen kann, kann Flüchtlingsschutz gewährt werden.“

Sofortige Hilfe aus Israel

Für Amin kamen diese bürokratischen Regeln einem Todesurteil gleich. Denn ohne eine deutsche Einreisegenehmigung hätten die Türken ihr den Flug nach Deutschland nicht erlaubt. Sie wandte sich daraufhin an die Israelis. Die israelische Journalistenvereinigung und ihre Arbeitgeber bei der „Times of Israel“ wandten sich an Innenminister Arje Deri. „Ohne viel nachzudenken“ – wie er selber sagte – habe er augenblicklich eine Aufenthaltsgenehmigung für Amin unterschrieben.

Doch die Türken ließen sie trotz der gültigen Papiere das Flugzeug nach Tel Aviv zunächst nicht besteigen, weil sie eine „Ausreisegenehmigung der türkischen Polizei“ benötigte. „Lächerlich. Erst sagen sie, ich müsse das Land innerhalb von 30 Tagen verlassen, und dann verlangen sie eine polizeiliche Genehmigung, um auszureisen“, kommentierte Amin bei ihrer Pressekonferenz in Jerusalem das Vorgehen der Behörden.

Wenige Tage später begleitete sie ein israelischer Konsularbeamter bis zum Flugzeug, das sie sicher nach Israel brachte. Inzwischen ist sie in Jerusalem einquartiert.

Von: Ulrich W. Sahm

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