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Siedler zu Deutschland: Markieren Produkte nicht

TEL AVIV (inn) – Der Leiter des Jordantal-Regionalrates hat in einem Brief an den deutschen Botschafter in Israel die Markierung von Siedlungsprodukten als „absolut inakzeptabel“ abgelehnt. Diese gleiche der Kennzeichnung der Juden während der Zeit des Nationalsozialismus.
60 Prozent der Menschen im Westjordantal sind Bauern, sagt der Leiter des Jordantal-Regionalrates
Siedler im Jordantal weigern sich, die neue EU-Richtlinie zur Markierung von Siedlungsprodukten umzusetzen. Der Leiter des Jordantal-Regionalrates, David Elhajani, hat sie in einem Brief an den deutschen Botschafter in Israel, Clemens von Goetze, als „diskriminierend“ und „politisch motiviert“ verurteilt. Die EU fordert darin Siedler auf, ihre Produkte als nicht in Israel hergestellt zu kennzeichnen. Die Bauern seien überrascht gewesen von der Anfrage eines deutschen Unternehmens, die Erklärung „besetzte Gebiete der Regierung Israels“ auf den Produkten anzubringen. Das sagte der Regionalratsvorsitzende Elhajani am Sonntag der Zeitung „Jerusalem Post“.

„Gleicht der Kennzeichnung der Juden in Europa während NS-Zeit“

In der vergangenen Woche hatte sich Elhajani in einem Brief an von Goetze geweigert, die Produkte zu kennzeichnen: „Ich möchte Sie klar informieren: Wir werden unsere Produkte nicht markieren.“ Sich auf die Zeit des Nationalsozialismus beziehend schrieb er: „Eine solche Kennzeichnung gleicht der Kennzeichnung der Juden in Europa während der dunklen und schrecklichen Zeiten in der Vergangenheit.“ Dies sei „absolut inakzeptabel“. Auch der israelische Landwirtschaftsminister Uri Ariel merkte dies an, meldet das Nachrichtenportal „Arutz Scheva“. Sein Ministerium strebe an, die betroffenen Bauern zu unterstützen. Elhajani schrieb dem deutschen Botschafter von Goetze weiter, dass 60 Prozent der Menschen im Westjordantal Bauern seien. Diese seien auf die Landwirtschaft angewiesen, um Geld zu verdienen. Im vergangenen November hatte die EU-Kommission neue Richtlinien zur Kennzeichnung von Siedlungsprodukten angenommen. Demzufolge reicht die geographische Angabe – etwa „Golanhöhen“ – nicht aus. Bei der Kennzeichnung muss nun ausdrücklich erwähnt werden, dass es sich um eine israelische Siedlung handelt. (ms)

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