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Internationaler Strafgerichtshof bewertet Nahostkonflikt

DEN HAAG (inn) – Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Donnerstag einen Bericht zum israelisch-palästinensischen Konflikt vorgelegt. Darin wird vor allem die Operation „Starker Fels“ im Gazastreifen beleuchtet.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wird den israelisch-palästinensischen Konflikt über den aktuellen Bericht hinaus genau beobachten
Der Internationale Strafgerichtshof veröffentlichte seinen ersten Vorbericht über vermeintliche israelische und palästinensische Kriegsverbrechen seit Juni 2014 zusammen mit seinem jährlichen Hauptbericht. Schwerpunkt darin sind Ereignisse rund um die Militäroperation „Starker Fels“, bei der Israel auf Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen reagiert und Zellen der radikal-islamischen Hamas angegriffen hatte. Untersucht wurden hierzu 66 Berichte aus Israel, den Palästinensergebieten und von internationalen Organisationen, die der Strafgerichtshof seit Ermittlungsbeginn im Januar erhalten hatte. Thema sind auch mögliche Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit israelischen Siedlungen.

Weniger tote Zivilisten als im UN-Bericht

Der Bericht dokumentiert, dass die Hamas Raketenangriffe von zivilen Einrichtungen aus gestartet hat, beispielsweise von Krankenhäusern, Schulen und Moscheen. 4.881 Raketen und 1.750 Mörsergranaten seien während der Eskalation von der Hamas auf Israel abgefeuert worden, was eventuell als Kriegsverbrechen eingestuft werden könnte. Die Zahl der bei der Auseinandersetzung getöteten palästinensischen Zivilisten gibt der Bericht mit „mindestens 1.000“ an, anders als etwa die Vereinten Nationen, die von 1.600 Zivilisten sprechen. Der Bericht teilt die israelische Ansicht, wonach die Eskalation mit der Entführung und Ermordung dreier jüdischer Talmud-Schüler begonnen habe. Der Report nennt aber auch Fälle, bei denen die israelische Armee direkt zivile Einrichtungen angegriffen habe, wie etwa Krankenhäuser und Einrichtungen der UN. Es werden drei Fälle als besonders schwere potenzielle israelische Kriegsverbrechen herausgegriffen. Dabei handelt es sich um einen Zwischenfall, bei dem Israel die Waffenruhe gebrochen und so über 100 zivile Opfer verursacht habe, sowie um Angriffe in den palästinensischen Orte Schadschaja und Chusa. Wie die israelische Tageszeitung „Jerusalem Post“ berichtet, gab es seit Monaten Spekulationen über eine israelische Zusammenarbeit mit der Chefanklägerin des Gerichtshofs, Fatou Bensouda. Während sich die israelische Regierung hierzu bedeckt hält, spricht der Bericht nun von einer formellen Kooperation Israels seit dem 9. Juli. Ein israelischer Diplomat sagte der Zeitung, Israel habe Differenzen mit dem Strafgerichtshof bezüglich dessen „Kompetenzen“. Gemeint ist damit, dass Israel die Ansicht vertritt, „Palästina“ sei kein Staat, und der Strafgerichtshof dürfe nicht gegen Personal der israelischen Streitkräfte ermitteln, da diese sich an internationale Standards hielten. (mb)

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