Das Gericht wies eine entsprechende Klage zurück, die das palästinensische Dorf Ad-Deirat, die israelische Organisation „Rabbiner für Menschenrechte“ und drei andere Organisationen eingereicht hatten.
Das Westjordanland ist seit dem zweiten Abkommen von Oslo 1995 in drei Zonen unterteilt: Zone A steht vollständig unter palästinensischer Selbstverwaltung, in Zone B haben die Palästinenser die zivile Verwaltung und die israelische Armee ist für die Sicherheit zuständig. Zone C steht komplett unter militärischer und ziviler Kontrolle der Israelis, hier befinden sich die israelischen Siedlungen.
Die Kläger hatten Planungsrechte für die Palästinenser in Zone C gefordert. Das Gebiet umfasst etwa 60 Prozent des Westjordanlandes. Für Palästinenser sei es unmöglich, Baugenehmigungen zu erhalten, hieß es in der Klage. Viele Palästinenser errichten daher illegal Gebäude, die von der israelischen Armee jedoch wieder abgerissen werden. Dieses israelische Vorgehen wird von Menschenrechtsgruppen und immer wieder auch von europäischen Diplomaten scharf verurteilt.
Die Gruppe „Rabbiner für Menschenrechte“ kritisierte das Urteil. In einer Erklärung heißt es laut der Onlinezeitung „Times of Israel“: „Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die militärische Kontrolle über das Leben von Millionen palästinensischer Bewohner im Westjordanland in all ihren Bereichen gestärkt.“
Laut UN-Angaben leben rund 298.000 Palästinenser und 341.000 Israelis in der Zone C des Westjordanlandes. (dn)
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