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Rücksicht auf Muslime: Likud-Werbung verboten

JAFFA (inn) – Ein Richter des Obersten Gerichtshofs hat ein Werbeplakat der Likud-Partei verboten, weil Muslime dadurch diskriminiert würden. Auf dem Plakat geht es um Lärmbelästigung durch den islamischen Gebetsruf.
Fünf Mal täglich erschallt von einer Moschee der Ruf zum Gebet (Symbolbild)

„Wer kann den Muezzin in Jaffa zum Schwiegen bringen? Nur Likud kann das“ ist auf dem umstrittenen Plakat zu lesen. Der fünf Mal täglich per Lautsprecher übertragene muslimische Gebetsruf ist zum Streitpunkt in einigen Stadtteilen geworden.
Wie die israelische Zeitung „Ma‘ariv“ berichtet, wurde das Plakat nun für verboten erklärt. Salim Joubran, Richter am Obersten Gerichtshof und gleichzeitig Vorsitzender des Landeswahlleitung, sieht Muslime durch den Werbespruch diskriminiert. „Diese Kampagne ist sicherlich verletzend für die arabisch-muslimische Bevölkerung Israels.“
Die Likud-Fraktion in der Knesset will gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Das Verbot der Plakate sei ungerecht gegenüber den Bewohnern Jaffas, die durch die „Lärmverschmutzung“ des Nachts nicht schlafen könnten. Die Werbeplakate seien Teil einer legitimen politischen Kampagne und von der Meinungsfreiheit abgedeckt.
Rückendeckung erhält die Fraktion von Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein: „Ich bezweifle, dass der Inhalt dieser Werbung eine Einschränkung der freien politischen Meinungsäußerung rechtfertigt“, sagte er.
In der kommenden Woche werden in Israel Kommunalwahlen abgehalten.

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