Die Verfasser des islamischen Rechtsgutachtens betonen, dass die Scharia unbedingt eingehalten werden müsse. Sie stellen strikte Regeln für das Plaudern im Netz zwischen Männern und Frauen und für Treffen auf, schreibt die palästinensische Nachrichtenseite „Ma’an“. Insbesondere Frauen sind davon betroffen. So dürften sie keine körperlichen Merkmale offen nennen oder gar einem Mann ein Foto von sich schicken. Bei Treffen sollten „Sentimentalität“ und „Zärtlichkeit“ im Tonfall vermieden werden. Eine Verabredung sei auch nur möglich, wenn die Familie der Frau davon wisse und ein Familienmitglied bei dem Rendezvous dabei sei. Dieses dürfe in keinem geschlossenen Raum stattfinden.
Vermehrte Nutzung sozialer Netzwerke
Der Rat sah eine hohe Dringlichkeit im Erlass der Fatwa, da soziale Netzwerke ein unverzichtbarer Bestandteil der heutigen Zeit geworden seien, die man unmöglich vollständig verbieten könne. Das Rechtsgutachten ist im Vergleich zu Fatwas anderer islamischer Gelehrter moderat. Extreme Islamisten lehnen die Nutzung von digitalen Medien zur Verabredung zwischen Männern und Frauen ab. Trotz der „bedingten Erlaubnis“ betonen die Verfasser, dass die sozialen Netzwerke keine Alternative zu den traditionellen Eheschließungen darstellten.