Dieses Urteil hatte der palästinensische Generalstaatsanwalt Ahmed al-Mughni angefochten. Das nächsthöhere Gericht stimmte seiner Argumentation zu, wonach der Verkauf von Land an Israelis ein „großes Vergehen“ sei, das mit der Todesstrafe geahndet werden könne. Dem Gericht zufolge gelte dies auch für den Verkauf oder den versuchten Verkauf von Grund und Boden an ein anderes Land.
Al-Mughni betonte nach der Urteilsverkündung, die Entscheidung erinnere die Palästinenser an das Gesetz, welches den Verkauf von Land an Juden verbiete.
Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) hatte das Landgesetz zunächst von Jordanien übernommen. Später hatte sie es durch ein eigenes Gesetz mit dem Titel „Eigentumsrecht für Ausländer“ ersetzt. Darin heißt es unter anderem, der Verkauf von Land an „Besatzer“ gelte als „Nationalverrat“.