„Die Religionsfreiheit ist ein höchster Wert nach der Verfassung Polens und der Europäischen Union“, zitiert das hebräische Internetportal „Walla“ aus dem Urteil vom Mittwoch. „Sie steht über jedem anderen Gesetz.“ Neun Richter stimmten dafür, dass koscheres Schlachten von Tieren legal sei, fünf Richter lehnten diese Auffassung ab. Zwei von ihnen waren grundsätzlich einverstanden, das Schächten zu ermöglichen – allerdings nur für den Bedarf der jüdischen Gemeinschaft.
„Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit“, verfügte Richterin Maria Gintowt-Jankowicz im abschließenden Urteil laut der „European Jewish Press“. „Das schließt auch die Ausübung aller Aktivitäten, Praktiken, Riten und Rituale ein, die einen religiösen Charakter haben.“ Weiter heißt es: „Der gleiche verfassungsrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf religiöse Aktivitäten, die sich vom konventionellen Verhalten unterscheiden, das im Land vorherrscht – einschließlich Aktivitäten, die vielleicht innerhalb der Mehrheit der Gesellschaft unpopulär sind.“