Suche
Close this search box.

„Palästina“ beim Strafgerichtshof

DEN HAAG (inn) – Der „Staat Palästina“ ist am 1. April dem Internationalen Strafgerichtshof beigetreten. Für die Autonomiebehörde in Ramallah ist das ein weiterer wichtiger symbolischer Schritt in Richtung internationaler Anerkennung als Staat.
Einem palästinensischen Erfolg beim Internationalen Strafgerichtshof stehen mehrere Hindernisse im Wege.
Vor drei Monaten unterzeichnete der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA), Mahmud Abbas, das Rom-Statut. Am Mittwoch nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag „Palästina“ offiziell als 123. Vertragsstaat auf. An der Zeremonie, die Vizepräsident Kuniko Ozaki leitete, nahm der palästinensische Außenministers Riad al-Malki teil. Israel hatte wegen der palästinensischen Anträge zu internationalen Institutionen die monatliche Überweisung von Zöllen und Mehrwertsteuern eingefroren, die der jüdische Staat im Namen der Palästinenser für importierte Waren erhebt. Israel „bestrafte“ die PA damit für ihre Alleingänge auf dem internationalen Parkett. Jerusalem sieht die Vorstöße als Bruch der Osloer Verträge und als Umgehung von Verhandlungen mit Israel. Inzwischen wurden die Gelder wieder freigegeben, um die Autonomiebehörde vor einem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren. Israel zog jedoch die laufenden Kosten für Strom und Wasser ab. Die Palästinenser betrachten das als „Diebstahl“. Die Israelis hingegen wollen nicht einsehen, den Palästinensern Strom und Wasser kostenlos zu liefern, während der Schuldenberg in Milliardenhöhe von israelischen Bürgern getragen wird. Israel wehrt sich auch gegen die Absichten der Palästinenser, mit dem Beitritt zum Gerichtshof den Krieg gegen Israel mit diplomatischen und rechtlichen Mitteln fortführen zu wollen. PA-Präsident Abbas hat schon angekündigt, israelische Militärs und Politiker wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen vor das Gericht in Den Haag zerren zu wollen. Nach Angaben von Chefunterhändler Saeb Erekat laufen bereits Vorermittlungen gegen Israel. Er bezeichnete den Beitritt als „historischen Tag“. Bereits seit 2012 hat „Palästina“ bei der UNO den Status eines „Beobachterstaates“.

Palästinensischer Erfolg ungewiss

Schon in der Vergangenheit versuchten palästinensische Anwälte in London, Spanien und anderswo politisch motivierte Haftbefehle gegen Israelis zu erwirken. Unter ihnen waren die frühere Außenministerin Zippi Livni und der ehemalige Vorsitzende des Inlandsgeheimdienstes Schabak, Carmi Gilon. Die Mitgliedschaft beim Gerichtshof öffnet den Palästinensern neue Wege, gegen Israel vorzugehen. So wollen sie den Staat Israel auch wegen der Siedlungspolitik verklagen. Doch noch ist ungewiss, ob die Palästinenser mit ihren Vorhaben Erfolg haben werden. Ehe eine Klage zugelassen wird, müsste geprüft werden, ob „Palästina“ wirklich alle Vorgaben für einen regulären Staat erfüllt, zumal nur Staaten Mitglieder sein können. Doch „Palästina“ verfügt nicht einmal über anerkannte internationale Grenzen und freien Zugang zum Ausland. All das muss erst noch mit Israel ausgehandelt werden. Es fragt sich auch, ob das von Israel 1980 annektierte Ostjerusalem zu dem niemals definierten „Palästinensergebiet“ gehört, zumal die internationale Gemeinschaft nicht einmal Westjerusalem als Bestandteil Israels anerkennt. Per UNO-Beschluss von 1947 wurde „Groß-Jerusalem“ zu einem „Corpus separatum“ unter Kontrolle des UNO-Sicherheitsrates erklärt. Die palästinensischen „Ansprüche“ auf Ostjerusalem als ihre Hauptstadt verstoßen letztlich gegen diesen UNO-Beschluss. Delikat ist auch die Frage der Souveränität in den besetzten Gebieten. Die ist seit dem Fall des osmanischen Reiches offen.

Auch Israel könnte gegen Palästinenser klagen

Neben diesen juristischen und prozeduralen Fragen könnte der Beitritt zum Strafgerichtsho für die Palästinenser auch zu einem gefährlichen Bumerang werden. Denn so wie sie hoffen, Israelis verklagen zu können, bestünde genauso die umgekehrte Möglichkeit, auch Spitzenpolitiker der Palästinenserbehörde wegen möglicher Kriegsverbrechen anzuklagen. Amnesty International hatte kürzlich in einem Report den Raketenbeschuss der Hamas auf Israel als schweren Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet, weil damit zivile Gegenden wie Städte und der internationale Ben-Gurion-Flughafen angezielt worden sind. Genauso gelten Selbstmordattentate in Bussen und anderer Terror als Attacken gegen Zivilisten. Laut Genfer Konvention werden die als Kriegsverbrechen definiert. Mit ihrem Beitritt müssten die Palästinenser dann auch Verantwortung tragen, wie ein Staat, und entsprechend Rechenschaft für eigene Verbrechen ablegen. (uws)

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen