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Neues Gesetz: Rente für Armeewitwen auch nach Wiederheirat

JERUSALEM (inn) - Die israelische Regierung hat am Montag ein Gesetz erlassen, das den hinterbliebenen Ehefrauen gefallener Soldaten erlaubt, ihre Witwenrente auch bei Wiederheirat weiter zu beziehen. Bisher wurden die Rentenzahlungen bei erneuter Heirat eingestellt, das hatte viele der Witwen davon abgehalten, ein weiteres Mal den Bund fürs Leben zu schließen.

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Ha´aretz“ gibt es derzeit rund 4.000 Frauen, deren Männer als Soldaten gefallen sind. Durch die alte Regelung hatten mehr als 50 Prozent der Witwen darauf verzichtet, wieder zu heiraten.

Verteidigungsminister Ehud Barak warb vor der Abstimmung bei den Knessetmitgliedern um deren Zusage. „Der Sicherheitsapparat des Staates Israel hat eine moralische Verpflichtung gegenüber den Witwen und Waisen und diese Zahlungen sollten nicht nur als Hilfe angesehen werden, sondern auch als Ausdruck unserer Anerkennung für all diejenigen, die den höchsten Preis bezahlt haben, und diejenigen, deren Welt zerbrochen ist – die Witwen, die allein geblieben sind auf dieser schrecklichen Reise und die Waisen, die ohne Vater aufwachsen“, sagte Barak. Bei der endgültigen Abstimmung gab es keine Gegenstimmen.

Wie Nava Schoam, Vorsitzende des Verbandes für Witwen und Waisen der israelischen Armee, mitteilte, zahlt das Verteidigungsministerium den hinterbliebenen Ehefrauen derzeit eine Rente von rund 1.200 Euro pro Monat. Zudem erhalten die Frauen weitere Leistungen wie Steuervergünstigungen beim Kauf eines Autos oder die Befreiung von Studiengebühren.

„Keiner kann davon reich werden, aber diese Zahlungen können es uns sicherlich ermöglichen, schuldenfrei zu bleiben, unsere Köpfe über Wasser zu halten“, so Schoam. In einer zweiten Beziehung habe im Allgemeinen jeder der Partner eigene Kinder und damit auch die Verpflichtung, diese zu versorgen, daher würden oftmals finanzielle Vereinbarungen unterzeichnet. Die meisten Witwen hätten deshalb bisher Angst vor einer Wiederheirat gehabt.

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