Das Gesetz zielt vor allem darauf ab, vorzeitige Entlassungen von Palästinensern abzuwenden, die wegen Terroraktivitäten verurteilt wurden. Solche Vorstöße gab es immer wieder im Rahmen von Gefangenenaustauschen oder als Gesten des guten Willens bei Friedensverhandlungen.
Nach dem neuen Gesetz kann eine bedingte Haftentlassung durch die Regierung nur in Betracht gezogen werden, wenn Mörder mindestens 15 Jahre ihrer Strafe im Gefängnis abgegolten haben. Zudem gibt es für Mörder eine Mindesthaftstrafe von 40 Jahren. Rückwirkend gelte das Gesetz jedoch nicht.
Schlupfloch: Gesetz verneint nicht Begnadigung durch Präsidenten
Dem Gesetz zufolge ist die Regierung zudem nicht berechtigt, eine vorzeitige Entlassung im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zu erlauben, wie im Fall des entführten Soldaten Gilad Schalit. Der Israeli wurde am 18. Oktober 2011 im Austausch gegen 1.027 Palästinenser nach fünf Jahren Gefangenschaft von der Hamas freigelassen. Jedoch negiert das neue Gesetz nicht eine Begnadigung durch den Präsidenten.
Parlamentarierin Schuli Moalem-Refaeli von der Partei „Jüdisches Haus“, die das Gesetz im Namen des Ausschusses für Verfassung, Recht und Justiz vorstellte, sagte laut der Tageszeitung „Yediot Aharonot“: „Das Ziel dieses Gesetzes ist sicherzustellen, dass Gefangene, die besonders abscheuliche Verbrechen begangen haben, nicht vorzeitig durch die Regierung freigesprochen werden können.“ Den Gesetzesentwurf brachten die Parlamentarier Ajelet Schaked (Jüdisches Haus) und David Zur (HaTnuah) ein.
„Keine politische Lösung ohne Freilassung von Gefangenen“
Kritik gab es von Knessetmitglied Esawi Frij (Meretz): „Das Gesetz hat nur ein Ziel – einen Knüppel zwischen die Beine eines jeglichen zukünftigen Friedensprozesses zu werfen.“ Es werde keine politische Lösung ohne die Freilassung von Gefangenen geben.
Dov Hanin von der arabischen Hadasch-Partei merkte an, dass „es eine außergewöhnliche Sache für die Regierung ist, eine Maßnahme zu unterstützen, die ihr die Hände fesselt. Ohne Gefangenenfreilassung können Kriege nicht beendet werden“.