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Neues Gesetz: Generalamnestie für Straftaten wegen Gaza-Rückzug

JERUSALEM (inn) - Die Knesset hat am Montag ein Gesetz erlassen, das die Annullierung von Strafen vorsieht, die gegen Israelis im Zusammenhang mit dem einseitigen Rückzug aus dem Gazastreifen im Jahr 2005 verhängt wurden. Ausgenommen von der Regelung sind Gefängnisstrafen.

Von dem Gesetz profitieren schätzungsweise 400 von 482 Israelis. Die meisten von ihnen sind Jugendliche, die ihre Strafe bereits absolviert haben. Ihre Vorstrafenregister sollen gelöscht werden. Die neue Regelung gilt allerdings nicht für vorbestrafte Israelis und verhängte Gefängnisstrafen. Wer Leben gefährdet und schwere Gewalt angewandt hat, dessen Strafe wird nicht annulliert.

Für das Gesetz hatten 51 Abgeordnete gestimmt. Neun waren dagegen. Den Entwurf hatte Knessetsprecher Reuven Rivlin bereits im vorigen Parlament eingebracht. Die erste Abstimmung fand im Juli 2008 statt.

„Der Rückzug war ein nationales Trauma und kann nicht mit anderen sozialen Krisen verglichen werden“, sagte Rivlin laut der Tageszeitung „Jerusalem Post“ vor der Abstimmung. Er glaube, dass das Straferlassgesetz dazu beitragen könne, die Kluft in der Gesellschaft zu heilen und die „den Evakuierten zugefügte Ungerechtigkeit zu beheben, die den hohen Preis der Demokratie gezahlt haben“.

Bislang haben israelische Regierungen in der Geschichte des Staates zweimal Generalamnestie gewährt. Einmal nach dem Unabhängigkeitskrieg 1949, das zweite Mal 1967 nach dem Sechs-Tage-Krieg.
 

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