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Neue Richtlinien für Veranstaltungen mit Geschlechtertrennung

Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit hat am Donnerstag neue Richtlinien veröffentlicht, die unter gewissen Voraussetzungen den lokalen Behörden Veranstaltungen mit Geschlechtertrennung erlauben. Demnach müssen die Verantwortlichen zum Beispiel erst einmal feststellen, dass die Teilnahme auf freiwilliger Basis passiert. Vergangene Woche hatte ein Amtsgericht zuerst die Geschlechtertrennung bei einem ultra-orthodoxen Konzert in Afula verboten, nach einer Berufung dann doch erlaubt. Das Oberste Gericht wiederum verbot die Veranstaltung, die sich aber nicht mehr absagen ließ.

Von: mm

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