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Nationaler Notstand um drei Monate verlängert

JERUSALEM (inn) – Seit der israelischen Staatsgründung im Jahr 1948 herrscht im jüdischen Staat das Notstandsgesetz. Das wird sich auch in den kommenden drei Monaten nicht ändern. Dies beschloss der Knessetausschuss für Auswärtiges und Verteidigung am gestrigen Dienstag.
Abgeordnete der Knesset entscheiden in regelmäßigen Abständen, ob die Gültigkeit des Notstandsgesetzes verlängert wird.

Das Notstandsgesetz stammt aus der Zeit der britischen Mandatsherrschaft und erlaubt der Regierung, unter besonderen Umständen Gesetze zu erlassen, die eine Umgehung des gemeinhin üblichen Gesetzgebungsverfahrens ermöglichen. Wie die Tageszeitung „Jerusalem Post“ berichtet, umfasst das Regelwerk mehrere Hundert Gesetze, die sich mit Zivil-, Sicherheits- und Wirtschaftsthemen befassen.
Eine Arbeitsgruppe des Knessetausschusses soll die Anzahl derartiger Anordnungen reduzieren. Dies ergab eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1999.
Für gewöhnlich wird das Gesetz ein- bis zweimal jährlich verlängert. Da der entsprechende Ausschuss aber zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht ernannt war, läuft die Verlängerung lediglich für weitere drei Monate.
Unter den Mitgliedern der Knesset gibt es Zweifel, ob das Notstandsgesetz für eine Demokratie angemessen sei. Solange dieses jedoch nicht grundsätzlich geklärt ist, unterliege es der Verantwortung des Ausschusses, das Gesetz zu verlängern.

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