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Morddrohungen gegen pro-palästinensische Aktivistin

Die Drohungen kommen getarnt als Blumengeschenke oder E-Mails befreundeter Mitarbeiter: In den Niederlanden wird eine Menschenrechtsaktivistin massiv unter Druck gesetzt. Anlass ist ihre Hintergrundrecherche zum Gazakonflikt von 2014.
Die niederländische Polizei hat Schutzmaßnahmen für die Aktivistin eingeleitet
DEN HAAG (inn) – Niederländische Behörden untersuchen Morddrohungen gegen eine Menschenrechtsaktivistin in Den Haag, die für eine palästinensische Organisation arbeitet. Zuvor hatte die Aktivistin den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Informationen zum Gaza-Konflikt von 2014 versorgt. Das berichtet die Tageszeitung „Jerusalem Post“. Nada Kiswanson ist die Rechtsforscherin der palästinensischen Menschenrechtsgruppe „Al-Hak“. Während des Gaza-Konflikts sammelte ihre Gruppe Informationen für den IStGH. Kiswanson sagte der Nachrichtenagentur Reuters, dass sie seit Anfang des Jahres regelmäßig Morddrohungen erhalten hatte. Die Drohungen seien per E-Mail, über ihre Familienangehörigen und durch Blumengeschenke mit beigelegten Nachrichten erfolgt. Das Leben und die tägliche Kommunikation der jordanisch-schwedischen Aktivistin seien dadurch stark belastet. Die Drohungen sind demnach in niederländischer, englischer und „gebrochen arabischer“ Sprache verfasst. Kiswanson ist mit einem Niederländer verheiratet und hat eine zweijährige Tochter.

Erster bekannt gewordener Fall in den Niederlanden

Die Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ war wegen dieser Drohungen zeitweise gezwungen, das eigene Büro in Den Haag aus Sicherheitsgründen zu schließen. Das E-Mail-Konto eines Mitarbeiters wurde gehackt, um Kiswanson so eine weitere Morddrohung anonym aussprechen zu können. Die niederländische Polizei hat Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Aktivistin getroffen. Seit 2015 untersucht der IStGH mögliche Kriegsverbrechen, die während des Gaza-Konflikts im Jahr 2014 passiert sein sollen. Damals starben mehr als 2.000 Menschen. Israel, nach dessen Angaben 67 Soldaten und sechs Zivilisten auf ihrer Seite starben, lehnt die Autorität des Strafgerichtshofs in dieser Frage ab. Obwohl Prozesse zu Kriegsverbrechen höchst umstritten aufgefasst werden, ist das der erste öffentlich gewordene Fall in den Niederlanden, bei dem ein Menschenrechtsaktivist mit dem Tod bedroht wird. In der Vergangenheit sind allerdings immer wieder Aktivisten oder Zeugen, die mit dem IStGH in Verbindung standen, bedroht worden. Die Staatsanwälte und Ermittlungsbeamten hängen in ihrem Urteil maßgeblich von den Hintergrundinformationen der Menschenrechtsorganisationen ab. Bisher fanden die offiziellen Vertreter des Gerichtshofs keine Möglichkeit, selbst ein Rechercheteam in den Gazastreifen zu senden. (mm)

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