LOD (inn) – Die staatliche Organisation zur Erhaltung der Gesundheit (HMO) muss einem Mann mit Behinderung umgerechnet 2,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Grund dafür sei seine „unrechtmäßige Geburt“. Das hat das Bezirksgericht in Lod Anfang des Monats entschieden.
Laut der Anklage hat das staatlich geführte Medizinische Zentrum Galiläa, zugehörig zur HMO, im Jahr 1993 mehrere Fehler begangen: Zum einen seien die Gendefekte des Fötus nicht erkannt worden. Zum anderen hätten die Ärzte die Mutter nicht über die Option einer möglichen Abtreibung informiert. Als die Mutter in der 29. Schwangerschaftswoche über einen Abbruch der Schwangerschaft nachgedacht habe, sei sie – mit der Aufforderung, in drei Tagen wiederzukommen – nach Hause geschickt worden. Kurze Zeit später habe sie in den Wehen gelegen. Zu dem Zeitpunkt war sie 43 und hatte schon fünf Kinder zur Welt gebracht.
Die Klage wurde vom Bruder und offiziellen Betreuer des Betroffenen vorgebracht, berichtet die Zeitung „Jerusalem Post“. Der heute 27-Jährige leidet unter geistiger Behinderung, Zerebralparese, einer Störung des Nervensystems und der Muskulatur, sowie an Schizophrenie. Die im Jahr 2011 verstorbene Mutter war ebenfalls an Schizophrenie erkrankt.
„Unrechtmäßiges Leben“ und „unrechtmäßige Geburt“
Im Jahr 2012 hatte das Oberste Gericht in Israel eine Unterscheidung zwischen „unrechtmäßiger Geburt“ und „unrechtmäßigem Leben“ vorgenommen. Demnach handelt es sich um eine „unrechtmäßige Geburt“, wenn die Eltern eine Klage einreichen. Klagen die Kinder oder deren Vertreter, handelt es sich um „unrechtmäßiges Leben“. Dies ist seit der Entscheidung von 2012 kein Klagegrund mehr. Der aktuelle Fall wird trotz der Klage durch den Bruder als „unrechtmäßige Geburt“ gewertet.
Von: val