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Kuwaitische Airline darf in Deutschland israelische Passagiere ablehnen

Kuwait Airways darf in Deutschland israelischen Staatsbürgern die Beförderung verweigern. Das hat ein Gericht entschieden – und erntet heftige Kritik.
Ein Airbus A330 der Kuwait Airways: Israelis sind an Bord nicht erwünscht.

FRANKFURT/MAIN (inn) – Das Landgericht Frankfurt hat am Donnerstag zu Gunsten der Fluggesellschaft Kuwait Airways entschieden. Ein israelischer Staatsbürger hatte dagegen geklagt, dass die Airline seine Buchung stornierte, nachdem sie von seiner Nationalität erfahren habe. Der Grund: Kuwait verbiete Geschäfte mit Israelis. In Kuwait, das Israel nicht anerkennt, existieren entsprechende Gesetze.

Das Angebot, kostenlos auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht zu werden, wollte der Israeli nicht annehmen und klagte auf seine Beförderung nach Bangkok. Nun hat er vor Gericht verloren. Zur Begründung teilte das Frankfurter Landgericht mit, es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, „einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden“.

Eine Diskriminierung des Israelis konnte das Gericht nicht erkennen, da das Antidiskriminierungsgesetz Benachteiligungen wegen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Religion abdecke, nicht aber eine Benachteiligung wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit. Der Anwalt des Israelis sei „tief schockiert“, teilte er mit.

Ruf nach Konsequenzen für Airline

Gegen das Urteil regt sich in Deutschland Protest. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Volker Beck, nannte das Urteil auf Twitter einen „Witz“ und forderte politische Konsequenzen:

Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte Konsequenzen. „Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf“, heißt es in einer entsprechenden Erklärung, die von der Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“ zitiert wird. Der Zentralrat erinnerte daran, dass sich die Bundesregierung erst vor wenigen Wochen der internationalen Antisemitismus-Definition angeschlossen habe. Demnach gelten auch Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, als antisemitisch.

In einem Kommentar fordert der Chefredakteur von Bild.de, Julian Reichelt, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich in die Angelegenheit einschalten soll. Merkel habe das Existenzrecht Israels zur deutschen Staatsräson erklärt. „Antisemitismus und Diskriminierung israelischer Staatsbürger, die von deutschem Boden ausgehen, sind damit unvereinbar. Wer mit Israelis und – machen wir uns nichts vor – mit Juden keine Geschäfte machen will, hat in Deutschland nichts verloren“, schrieb Reichelt. „Frau Bundeskanzlerin, übernehmen Sie!“

Der Journalist Alan Posener kritisiert das Urteil in einem Kommentar der Tageszeitung „Die Welt“, indem er einen Vergleich heranzieht: „Man stelle sich vor, eine in Deutschland tätige Firma in ausländischem Besitz würde sich weigern, Schwule, Schwarze oder Muslime als Kunden zu bedienen. Man würde selbstverständlich rechtlich und behördlich gegen diese Firma vorgehen.“ Dies würde auch dann geschehen, wenn im Herkunftsland der Besitzer eine solche Diskriminierung vorgeschrieben wäre. Eine Ausnahme wird laut Posener nun gemacht, weil die betroffene Firma im Besitz eines ölreichen arabischen Staates sei – und der Diskriminierte ein Jude.

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, dass es bereits in der Vergangenheit Klagen gegen das Vorgehen von Kuwait Airways gegeben hatte – in den USA und der Schweiz. Beide Prozesse habe die Airline verloren.

Israelische Botschaft veröffentlicht Erklärung

Die israelische Botschaft in Deutschland hat am Freitagnachmittag eine Erklärung zu dem Urteil veröffentlicht. Sie sei „entschieden der Meinung, dass sichergestellt werden sollte, dass die Werte eines jeden Staates nicht durch einen dritten Staat verletzt werden dürfen. Denn so ist es in dem Fall der kuwaitischen Fluglinie geschehen; mit ihrer Entscheidung, einen israelischen Passagier nicht an Bord zu lassen, hat sie eines der wichtigsten Grundrechte der deutschen Gesellschaft ignoriert und Deutschland damit gezwungen, kuwaitisches Recht umzusetzen. Dabei wurde ein ausländischer Staatsbürger aufgrund seiner Nationalität diskriminiert.“

Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Wir sind überzeugt, dass die Bundesregierung alles in ihrer Macht stehende tun wird, um etwas an dieser Situation zu ändern und sicherzugehen, dass ausländische Fluggesellschaften die Werte Deutschlands anerkennen.“

Das Auswärtige Amt in Berlin will in der Angelegenheit mit Kuwait Kontakt aufnehmen. „Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen aufzunehmen“, sagte Staatsminister Michael Roth der Zeitung „Die Welt“.

Von: mb

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