Bei seinem Besuch in Marokko hat Papst Franziskus zusammen mit Marokkos König Mohammed VI. einen „Jerusalem-Appell“ unterzeichnet. „Es ist uns wichtig, die Heilige Stadt Jerusalem / Al-Quds Ascharif [wie der arabische Name der Stadt lautet] als gemeinsames Erbe der Menschheit und besonders der drei monotheistischen Religionen zu erhalten, als Ort der Begegnung und als Symbol friedlichen Zusammenlebens, wo gegenseitiger Respekt und Dialog kultiviert werden können“, heißt es dort, wie „Radio Vatican“ berichtet.
Beide – Papst und König – zeigen sich in ihrer Erklärung „tief besorgt um die spirituelle Bedeutung und die besondere Berufung Jerusalems als Stadt des Friedens”. Die Stadt habe einen einzigartigen und heiligen Charakter, heißt es ganz zu Beginn des Textes. Es sei deswegen ihre Hoffnung, dass es für die Heilige Stadt „volle Zugangsfreiheit für alle Angehörigen der drei monotheistischen Religionen und ihr Recht auf Ausübung ihrer Religion“ gebe.
Vorwurf des eingeschränkten Zugangs
Hiermit wird vorausgesetzt, dass heute, unter israelischer Herrschaft, der Zugang zu den heiligen Stätten beschränkt sei. Es ist korrekt, dass gewissen Menschen, die für den Staat Israel eine Gefahr darstellen, die Einreise verwehrt wird. Doch geht es hier um Individuen und nicht um bestimmte Religionsgruppen, die zu ihren Heiligen Stätten pilgern wollen. Nicht erwähnt wird hier freilich, dass die Klagemauer, die heilige Stätte der Juden, für Besuche von Juden während der Herrschaft Jordaniens von 1948 bis 1967 völlig verboten war.
Weiter heißt es in dem Bericht von „Radio Vatican“: „Der Vatikan hat immer wieder die Besonderheit des Status von Jerusalem betont, Jerusalem müsse einen internationalen Status erhalten.“ Gemeint sind die entsprechenden UNO-Resolutionen, nur ein international garantierter Status könne diesen einzigartigen Charakter bewahren und auch ein Garant für den Dialog und die Versöhnung sein, die den Frieden in jener Region garantiere, heißt es abschließend in dem Bericht von „Radio Vatican“.
Die Idee, Jerusalem in ein „Corpus separatum“ (lateinisch für „abgesonderter Körper“) unter der Kontrolle des UNO-Sicherheitsrates zu verwandeln, wurde in dem nicht-bindenden Beschluss der Generalversammlung vom 19. November 1947 formuliert, dem sogenannten Teilungsbeschluss. Gleichzeitig wurde auch empfohlen, im britischen Mandatsgebiet Palästina einen jüdischen sowie einen arabischen Staat zu errichten.
Für die damaligen Zionisten war dieser Beschluss eine wichtige politische Unterstützung, um wenige Monate später den Staat Israel auszurufen. Für die Araber war das jedoch der Anlass, wenige Stunden danach einen Krieg zur Zerstörung Israels auszulösen. Doch Israel blieb bestehen, während Ostjerusalem unter jordanische Besatzung fiel. Das änderte sich erst 1967, als Israel alle von Jordanien eroberten Gebiete im früheren Mandatsgebiet Palästina eingenommen hat, Ostjerusalem und das Westjordanland.
Appell ist Unterstützung arabisch-muslimischer Bestrebungen
Der Status eines „Corpus separatum“ für Jerusalem konnte wegen des Krieges der Araber gegen Israel nie verwirklicht werden. In dem Bericht von „Radio Vatican“ wird Tomasz Grysa, ein Mitglied der Vatikan-Delegation, zitiert. Er sprach davon, dass es die Pflicht aller Nationen sei, „den historischen Status quo der Heiligen Stadt“ zu achten, so wie es „bedeutende UN-Resolutionen“ vorsähen. Er weiß offensichtlich nicht, dass Jerusalem seit den Kreuzfahrern und besonders unter den Osmanen, die 400 Jahre lang über die Stadt herrschten, keinerlei „historischen Status quo“ genossen hat.
Der Appell des Papstes in Marokko kann deshalb nur als eine Unterstützung der arabisch-muslimischen Bestrebungen gesehen werden, die jüdische Vorherrschaft in Jerusalem zu beenden. Bemerkenswert ist hierbei auch die Darstellung, dass US-Präsident Donald Trump mit der Botschaftsverlegung den „Status Jerusalems“ geändert habe. Tatsache ist, dass Israel schon 1950 Jerusalem zu seiner Hauptstadt erklärt hat. Das wurde freilich von fast keinem Land der Welt anerkannt. So blieb Israel der einzige Staat der Welt ohne Hauptstadt. Weil Jerusalem jedoch seit dem Bestehen Israels Regierungssitz war, wurde Jerusalem „de facto“ akzeptiert, da alle Botschafter dort dem Staatspräsidenten ihr Beglaubigungsschreiben überreichen.
Es existiert übrigens kein Völkerrecht, das festlegt, wo ein Staat seine Hauptstadt einrichten darf. Die verbreitete Behauptung, dass Israel gegen „internationales Recht“ verstoße, ist deshalb fragwürdig oder gar falsch.
Von: Ulrich W. Sahm