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Kennzeichnungspflicht für Siedlungsprodukte

Für Waren aus israelischen Siedlungen ist künftig eine besondere Kennzeichnung zwingend. Werden die Lebensmittel in Länder der EU exportiert, reicht als Ursprungsland die Angabe „Israel“ nicht mehr aus.
Wein ist neben Früchten und Oliven ein typisch israelisches Exportprodukt; stammt er aus dem Westjordanland, muss er künftig entsprechend gekennzeichnet werden

LUXEMBURG (inn) – Aus israelischen Siedlungen exportierte Lebensmittel müssen in der EU besonders gekennzeichnet werden. Ein entsprechendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag gefällt.

Demnach müssen Lebensmittel wie bisher einen Hinweis auf das Ursprungsland enthalten. Stammen sie aus israelischen Siedlungen, muss dies jedoch zusätzlich vermerkt sein. In einer Pressemitteilung des EuGH heißt es, ohne die Kennzeichnung könnte der Verbraucher in die Irre geführt werden.

Der Gerichtshof habe zudem festgestellt, dass israelische Siedlungen „dadurch gekennzeichnet sind, dass sich darin eine Umsiedlungspolitik manifestiert, die dieser Staat außerhalb seines Hoheitsgebiets unter Verstoß gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts umsetzt“.

Dem Urteil war ein Rechtsstreit in Frankreich vorausgegangen. Dort hatte die israelische Winzerei Psagot zusammen mit der „Organisation Juive Européenne“ gegen eine Kennzeichnung von Siedlungsprodukten geklagt. Der französischen Regelung, die solch eine Kennzeichnung ermöglicht hatte, lagen Vorgaben der EU zugrunde. Der EuGH hat diese Vorgaben nun mit seinem aktuellen Urteil bestätigt.

Palästinenser fordern Verbot von Siedlungsprodukten

Israel betrachtet die Kennzeichnung für Siedlungsprodukte als diskriminierend. Verkehrsminister Bezalel Smotritsch verurteilte die Gerichtsentscheidung. „Am selben Tag, an dem uns unsere Feinde an die Folgen von Flucht vor dem Terror und der Aufgabe territorialer Kontrolle erinnern, und daran, dass sie uns vernichten wollen, stellt sich die EU auf ihre Seite“, erklärte der Politiker laut der Onlinezeitung „Times of Israel“. Der jüdische Staat steht seit Dienstagmorgen unter Beschuss aus dem Gazastreifen, nachdem die Luftwaffe in der Nacht einen Anführer der Terrorgruppe Islamischer Dschihad getötet hatte. Smotritsch spielte in seiner Erklärung auch auf die Tatsache an, dass Israel seit seinem einseitigen Rückzug aus dem Gazastreifen im Jahr 2005 mit ständigem Raketenterror konfrontiert ist.

Der Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, begrüßte hingegen das Urteil. Er rief alle europäischen Länder dazu auf, die rechtliche Bestimmung umzusetzen. Zudem forderte er ein generelles Verbot von Siedlungsprodukten für internationale Märkte.

Von: dn

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