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Israelischer Geheimdienst entschädigt Folteropfer

JERUSALEM (inn) - In einem ungewöhnlichen Schritt entschädigt der israelische Inlandsgeheimdienst Schabak ein Mitglied der marxistischen "Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PFLP). Der Palästinenser wirft dem Geheimdienst vor, ihm durch Folter eine psychische Behinderung zugefügt zu haben. Die Höhe der Entschädigungszahlung bleibt geheim.

Der Palästinenser, Dschamal al-Hindi, war vor 15 Jahren in Mordverdacht geraten. Am 18. Juli 1995 wurden der 18-jährige Ohad Bachrach und der 19-jährige Uri Schachor aus der israelischen Stadt Ra´anana aus kurzer Distanz erschossen, als sie in einem Wadi schwammen. Zwei Wochen später nahm der Schabak das PFLP-Mitglied aus Kalkilija fest. Al-Hindi hatte zuvor bereits drei Jahre im Gefängnis verbracht. Er war inhaftiert worden, weil er Brandbomben geworfen, PFLP-Plakate aufgehängt und mutmaßliche palästinensische Kollaborateure entführt hatte.

In seiner Anklageschrift beteuerte Al-Hindi laut einem Bericht der Tageszeitung „Ha´aretz“, er sei mit Handschellen in schmerzhaften Positionen gefesselt worden. Schlafentzug und Schläge seien hinzugekommen. Auch hätten ihm die Ermittler gedroht, ihn zu töten und sein Haus zu zerstören. Schließlich habe er die beiden Morde gestanden, weil er in Ruhe gelassen werden wollte. „Sie sagten: ‚Erzählen Sie uns, wie Sie, zusammen mit Jussuf und Schaher al-Rai, die beiden Juden im Wadi Kelt ermordet haben.‘ Also begann ich, ihnen Geschichten zu erzählen.“ Die beiden anderen Verdächtigen wurden von der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) verhaftet.

Nach dem Verhör sagte Al-Hindi, er sei zu einem falschen Geständnis getrieben worden. Offenbar hatte er ein Alibi. Seine Arbeitgeber in den Siedlungen Alfei Menasche und Zofim bestätigten, dass er am Tag des Mordes für sie gearbeitet habe. Die Mordanklage wurde fallen gelassen. Der Palästinenser wurde zu sechs Monaten Haft wegen seiner Mitgliedschaft in der PFLP verurteilt.

Im Jahr 1996 klagte Al-Hindi gegen den Schabak. Ein Arzt bestätigte, dass er durch die Verhörmethoden eine 30-prozentige psychische Behinderung erlitten habe. 14 Jahre später willigte der Geheimdienst in die Zahlung einer Entschädigung ein, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Einzelheiten der Abmachung werden infolge eines Gerichtsentscheids nicht öffentlich gemacht.

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