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Israelische Hanije-Schwestern wegen illegaler Reise verurteilt

BE‘ER SCHEVA (inn) – Ein israelisches Gericht hat zwei Schwestern des Hamas-Führers Ismail Hanije zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem müssen sie eine Geldbuße zahlen. Anlass ist ein nicht genehmigter Besuch bei ihrer Familie im Gazastreifen.
Über den Grenzübergang Taba reisten Hanijes Schwestern nach Ägypten und dann weiter nach Gaza.
Die 48-jährige Tzav’ah Hanije und die 65-jährige Leila Abu Rakik stammen aus dem Gazastreifen. Doch durch Heirat mit Israelis haben sie die israelische Staatsangehörigkeit erlangt. Ihr Bruder Ismail Hanije war bis Mitte 2014 Premierminister der Hamas-Regierung in Gaza. Ende 2012 wollten sie dort ihre Angehörigen besuchen, wie die Tageszeitung „Ma‘ariv“ berichtet. Die beiden Schwestern stellten einen Antrag beim zuständigen Koordinierungsbüro, um von Israel in den Gazastreifen reisen zu dürfen. Aber ihr Gesuch wurde abgelehnt. Daraufhin handelten sie laut Anklageschrift auf eigene Faust: Sie gelangten am 31. Dezember 2012 mittels ihrer israelischen Pässe über Taba nach Ägypten. Anschließend überquerten sie in Rafah die Grenze zum Gazastreifen. Aufgrund ihrer familiären Verbindung wurden ihnen am Übergang keine Fragen gestellt. Nach zwei Monaten Aufenthalt bei ihrem Bruder und anderen Angehörigen kehrten die Witwen über Taba nach Israel zurück.

Richter: Besuch gefährdete die Sicherheit

Am Donnerstag verurteilte das Magistratsgericht Be‘er Scheva die Araberinnen zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Hinzu kommt eine Geldstrafe von umgerechnet rund 4.300 Euro. Vor Gericht bekundeten die Schwestern Reue für ihre Taten. Die Sehnsucht nach ihren Angehörigen habe sie dazu verleitet. Einem Bericht der Tageszeitung „Jerusalem Post“ zufolge hatten sie sich mit dem Gericht auf einen Deal geeinigt. Der Richter stellte klar, dass die Reise ausschließlich dem Familienbesuch gedient habe. Auch sei die Gefahr einer Entführung wegen der Verwandtschaftsbeziehungen gering gewesen. Dennoch habe der Besuch in Gaza zum fraglichen Zeitpunkt ein Sicherheitsrisiko dargestellt. Denn ein Familienangehöriger stehe „an der Spitze einer Terror-Organisation, die dem Staat feindselig gegenübersteht“.

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