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Israel formuliert Standards für BDS-Aktivisten

Das israelische Innenministerium hat eine Richtlinie für die Vergabe von Visa und Einreisegenehmigungen an Boykott-Aktivisten erarbeitet. Sie wurde durch eine Gesetzesänderung nötig.
Bild einer BDS-Demonstration. Die Aktivisten setzen sich für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel ein.

JERUSALEM (inn) – Das israelische Innenministerium und die ihm unterstellte Behörde für Bevölkerung und Migration haben die Arbeit an der Richtlinie zur Einreise von BDS-Aktivisten abgeschlossen. Damit kamen sie einem Auftrag der Knesset vom März 2017 nach. Das Parlament änderte das Einreisegesetz dahingehend, dass Menschen im Auftrag von Organisationen, die sich bewusst und öffentlich für einen Boykott des Staates Israel einsetzten, „kein Visum oder Einreisegenehmigung jedweder Art zu gewähren ist“, berichtete die Tageszeitung „Yediot Aharonot“.

Mit der Richtlinie wird nun die Tätigkeit der Behörden auf eine einheitliche Basis gestellt. Sie regelt Details und erklärt den ausführenden Organen, wie das Gesetz anzuwenden ist. Das Gesetz vom März war indes auch ohne die Richtlinie schon wirksam. Auf seiner Grundlage wurde zuletzt einer Gruppe von amerikanischen BDS-Aktivisten die Einreise nach Israel verwehrt. BDS ist eine internationale Bewegung, die Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel fordert.

Regelung kennt auch Ausnahmen

Insbesondere richtet sich die neue Verordnung gegen leitende Mitarbeiter von Organisationen, die für den Boykott Israels werben. Außerdem ist nicht mehr willkommen, wer „aktiv, konsequent und beständig“ für einen Boykott eintritt. Aktivisten, die sich in ihrem Heimatland privat für BDS engagieren, dürften demnach nur in Ausnahmefällen unter das Einreiseverbot fallen, außer sie reisen eigens zum Zweck eines Boykotts nach Israel.

Diese Einreisesperre betrifft dem Innenministerium zufolge nicht Kritiker von israelischer Politik und Regierung. Außerdem gilt sie nicht für israelische Staatsbürger und Inhaber einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.

Von: dsp

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