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Hungerstreiker stimmt Verbannung nach Gaza zu

GAZA (inn) – Der Palästinenser Aiman Scharawna hat durch einen Hungerstreik seine vorzeitige Entlassung aus israelischer Haft erzielt. Für seine Freilassung stimmte der Anhänger der Hamas einer Verbannung in den Gazastreifen zu. Dort traf er unter dem Jubel Hunderter Palästinenser am Sonntagabend ein.
Im sozialen Netzwerk Facebook haben Scharawnas Unterstützer dessen Freilassung gefordert.

Scharawna stammt aus dem Dorf Dura bei Hebron im Westjordanland. Er ist verheiratet und hat neun Kinder. Die Vereinbarung mit der israelischen Gefängnisbehörde sieht eine zehn Jahre lange Verbannung in den Gazastreifen vor. Mit seiner Freilassung beendete Scharawna seinen acht Monate andauernden Hungerstreik. Das berichtet die palästinensische Nachrichtenagentur „Ma‘an“.
Nach Unterzeichnung des Abkommens wurde der Palästinenser zum Eres-Grenzübergang gebracht. Dort nahmen ihn Hunderte jubelnder Palästinenser in Empfang. Mit einem palästinensischen Krankenwagen wurde der 36-Jährige weiter nach Gaza gefahren.
Scharawna war 2002 verhaftet und zu 38 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte in Be‘er Scheva einen Sprengsatz gelegt, bei dessen Explosion 18 Menschen verletzt wurden. Zudem wurden ihm die versuchte Entführung von und Angriffe auf israelische Soldaten zur Last gelegt. Er war einer der 1.027 Palästinenser, die im Oktober 2011 im Rahmen des Gefangenenaustauschs für die Hamas-Geisel Gilad Schalit freigelassen wurden.
Im Januar 2012 wurde Scharawna jedoch wieder verhaftet, da er gegen seine Auflagen verstoßen haben soll. Die israelische Staatsanwaltschaft versuchte, Scharawnas Amnestie aufzuheben und die verbleibende ursprüngliche Haftstrafe von 28 Jahren durchzusetzen. Der Palästinenser begab sich daraufhin in einen Hungerstreik und forderte seine Freilassung.
Der Leiter des „Clubs für palästinensische Gefangene“, Kadura Fares, kritisierte das Abkommen: „Der Club für palästinensische Gefangene betrachtet diesen Schritt als Bestrafung für Scharawna und nicht als Freilassung. Die Ausweisung eines Gefangenen in den Gazastreifen ist gegen internationales Recht.“

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