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Hund zum Tode durch Steinigung verurteilt

JERUSALEM (inn) - Ein rabbinisches Gericht im ultra-orthodoxen Jerusalemer Viertel Mea Schearim hat einen großen wilden Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt, "bis seine Seele entflüchtet". Nach Angaben der ultra-orthodoxen Internetseite "in den inneren Kammern" sei der große Hund zum Gerichtsgebäude gekommen, habe die Anwesenden verschreckt und wollte das Gebäude nicht verlassen.

Da erinnerte sich einer der rabbinischen Richter, dass ein nicht-frommer berühmter Anwalt das religiöse Gericht vor etwa zwanzig Jahren zutiefst beleidigt habe. Die Richter wünschten damals jenem inzwischen verstorbenen Anwalt, dass seine Seele per Seelenwanderung in einen unreinen Hund wandern möge. Trotz der verstrichenen Zeit identifizierte einer der Anwesenden im Gericht die Seele des Anwalts in jenem Hund. Daraufhin verurteilte Richter Abraham Dov Levin den Hund zum Tode durch Steinigung. Kinder des ultra-orthodoxen Viertels wurden gerufen, um das Todesurteil zu vollziehen. Doch dazu kam es nicht, weil der Hund, der im Judentum als "unreines Tier" gilt, rechtzeitig entkommen konnte.

Die Zeitung "Jediot Aharonot" prüfte die Angaben. Der Richter, Rabbi Abraham Dov Levin, dementierte die ganze Geschichte, doch einer der Gerichtsdiener bestätigte, dass ein Todesurteil ausgesprochen worden sei, weil jener inzwischen verstorbene Anwalt dem Gericht eine "schwere Beleidigung" beigefügt habe. Es sei jedoch kein offizielles Urteil ausgesprochen worden. Vielmehr seien die Kinder gerufen worden, um den Hund durch Steinwürfe zu vertreiben und der in den Hund gewanderten Seele eine gebührende Lehre zu erteilen.

Die Jerusalemer Stadträtin und Gesellschaftsaktivistin Rachel Asariah forderte in einem dringenden Brief den Generalstaatsanwalt Israels dazu auf, "jene Verbrecher zu bestrafen". Die Tierfreund-Organisation "Lasst die Tiere leben" verkündete, bei der Polizei eine Beschwerde gegen Rabbi Abraham Dov Levin wegen Tierquälerei einreichen zu wollen.

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