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Israel überprüft Genehmigung von christlichem TV-Sender

Der christliche TV-Kanal „God TV“ ist seit kurzem auf Hebräisch im israelischen Kabelfernsehen zu empfangen. Das Problem: Nach israelischem Gesetz sind missionarische Tätigkeiten im Fernsehen verboten. Der Fall wird nun untersucht.
In Israel dürfen TV-Sender keinen „unangemessenen Einfluss auf die Zuschauer“ haben

JERUSALEM (inn) – Am vergangenen Wochenende ist der evangelikale TV-Sender „God TV“ unter dem hebräischen Namen „Schelanu“ (Unser) im israelischen Kabelfernsehen auf Sendung gegangen. Er erhielt im April von den Behörden die entsprechende Sendeerlaubnis.

Der Geschäftsführer des internationalen Fernsehsenders, Ward Simpson, zeigte sich in einem Videobotschaft erfreut über die Möglichkeit, „das Evangelium Jesu“ zu predigen: „Gott hat auf übernatürliche Weise die Tür für uns geöffnet, um das Evangelium Jesu in die Häuser, Leben und Herzen seines jüdischen Volkes zu bringen. In Israel gibt es neun Millionen Menschen, die nun das Evangelium zum ersten Mal in ihrer Muttersprache hören können. Jetzt erfahren sie, dass Jesus für sie da ist. Er ist ihre Antwort, ihr Erlöser und ihr Erretter.“

Überprüfung angekündigt

Wie lange der Sender aktiv bleiben kann, ist jedoch unklar. Der israelische Kommunikationsminister Dudi Amsalem (Likud) hat eine Untersuchung hinsichtlich einer möglichen missionarischen Tätigkeit angekündigt. „Wir werden zu keiner Zeit und in keiner Weise zulassen, dass ein Missionskanal im Staat Israel tätig wird“, sagte Amsalem am Dienstag. Er forderte den Kabel- und Rundfunkrat auf, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das „Anti-Missionierungs-Gesetz“ vorliegt.

Dieser betonte in einer Erklärung wiederum, dass man vor der Lizenzvergabe bereits gründlich geprüft habe, ob „Schelanu“ gegen die Richtlinien für religiöse Sendungen verstoße und „einen unangemessenen Einfluss auf die Zuschauer“ habe. Der Kabel- und Rundfunkrat betonte auch, dass bestimmte Inhalte ausschließlich übers Internet gesendet werden und so außerhalb seiner Zuständigkeit lägen, berichtet das Nachrichtenportal „Arutz Scheva“.

Der Vorsitzende des Lizenzausschusses, Ascher Biton, kündigte dennoch eine weitere Überprüfung an. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, müsste „Schelanu“ den Sendebetrieb einstellen. Im Jahr 1977 wurde in Israel das „Anti-Missionierungs-Gesetz“ verabschiedet, das es verbietet, jemanden durch materielle Reize oder durch Zwang zum Religionswechsel zu bewegen.

Von: mas

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