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Richterin genehmigt „stilles Gebet“ auf Tempelberg

Im Streit um das „stille Gebet“ eines Juden auf dem Tempelberg hat das Bezirksgericht Jerusalem dem jüdischen Kläger Recht gegeben. Dieser hatte still auf dem Tempelberg gebetet. Daraufhin verhängte die Polizei einen Platzverweis. Die Richterin sah es nach Auswertung von Videomaterial als erwiesen an, dass der Beter niemanden verärgert habe. Das Urteil zielt jedoch nicht auf die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des jüdischen Gebetsverbotes auf dem Tempelberg, sondern hob das von der Polizei verhängte Verbot auf. Die Polizei, aber auch muslimische Behörden legten Einspruch gegen das Urteil ein.

Von: mas

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