JERUSALEM (inn) – Der Außenposten Mitzpe Kramim darf bestehen bleiben. Das hat das Jerusalemer Bezirksgericht am Dienstag entschieden. Aus Sicht der Richter wurde die Ortschaft zwar ohne Erlaubnis errichtet; doch die Siedler hätten dies „in gutem Glauben“ getan. Für Beobachter deutet dieses Urteil die Richtung zukünftiger Urteile an; es könnte in dieser Form auch bei anderen Außenposten zur Anwendung kommen.
Bei dem Richterspruch ist zum ersten Mal die sogenannte „Marktregulierung“ bei einem Außenposten zur Anwendung gekommen. Sie sieht vor, dass die illegale Weitergabe von Immobilien unter Umständen nicht rückgängig gemacht werden muss. Sie ist auch gültig, wenn die Besitzverhältnisse nicht endgültig geklärt sind. Diese Maßnahme unterscheidet sich vom Regelungsgesetz, das nur bei bereits geklärten Besitzverhältnissen zur Anwendung kommt. Dieses sieht vor, dass Palästinenser unter bestimmten Umständen Entschädigungen erhalten, wenn Siedlungsbauten auf ihrem Land stehen.
Zuweisung des Verteidigungsministeriums
Der Außenposten Mitzpe Kramim wurde 1999 errichtet. Er liegt nahe der Siedlung Kochav HaSchachar einige Kilometer nordöstlich von Jerusalem. Das Land hatten die Siedler von der halbstaatlichen Weltzionisten-Organisation erhalten. Diese hatte das Gebiet ursprünglich von der zuständigen Zivilabteilung des Verteidigungsministeriums zur Verteilung bekommen.
Laut Richterspruch lag dabei aber ein Missverständnis vor: Das zugewiesene Land war nicht mehr Teil des für die Siedlung Kochav HaSchachar genehmigten Landes. Kurze Zeit nach der Zuteilung hieß es aus dem Verteidigungsministerium, dass es sich dabei nicht um staatlichen Besitz handele. Daher dürfe das Land auch nicht für Bauzwecke freigegeben werden.
Im Jahr 2011 erhoben Palästinenser aus dem nahe gelegenen Dorf De’ir Dscharir Anspruch auf das Land. Beim Obersten Gericht reichten sie eine Petition ein. Das Urteil dazu steht noch aus. Im Jahr 2013 reichten die Bewohner des Außenpostens, etwa 40 Familien, ihrerseits eine Petition beim Jerusalemer Bezirksgericht ein. Sie sagten, das Verteidigungsministerium habe sie auf einen anderen Platz auf demselben Hügel verwiesen, nachdem es das ursprüngliche Baugebiet für illegal erklärt hatte.
Das Jerusalemer Gericht gab den Bewohnern mit der Entscheidung vom Dienstag Recht. Diese hätten nicht wissen können, dass es mit dem zugewiesenen Land Probleme geben würde. So gesehen hätten die Bewohner „in gutem Glauben“ gehandelt. Laut der Onlinezeitung „Times of Israel“ könnten Gerichte auf diese Weise viele andere Außenpostens für rechtens erklären, solange die Anwohner belegen könnten, dass sie nicht über den genauen Status des Landes Bescheid gewusst haben.
Begeisterung und Unmut
Die Dachorgansiation der Siedlungsräte begrüßte das „wichtige und erfreuliche“ Urteil. Es handele sich um „gute Nachrichten“ für die Siedlungsbewegung. „Das erlaubt uns, auch anderswo den Prozess der Legalisierung anzugehen.“
Die siedlungskritische Organisation Peace Now kritisiert das Urteil hingegen. „Das Gericht hat sich dafür entschieden, sich mit den Werten der Annexion und Enteignung, die die Regierung vertritt, gemein zu machen.“ Es sei bekannt gewesen, dass das fragliche Land Palästinensern gehöre. Die Siedler hätten keineswegs „in gutem Glauben“ gehandelt.
Von: df