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Aus Protest: Grabeskirche in Jerusalem unbefristet geschlossen

Bis auf weiteres bleibt die Grabeskirche in Jerusalem geschlossen. Damit protestieren die Kirchenoberhäupter gegen einen Gesetzesvorschlag, der dem Staat die Enteignung von Grundstücken ermöglicht. Die Betroffenen sprechen von Rassismus.
Die Grabeskirche ist ein Touristenmagnet, bleibt aber vorerst geschlossen

JERUSALEM (inn) – Um gegen ein Gesetzesvorhaben zu protestieren, haben Kirchenoberhäupter die bekannte Grabeskirche in Jerusalem bis auf weiteres geschlossen. Sie wollen mit diesem Vorstoß den Beschluss eines Gesetzesentwurfs aufhalten. Dieser soll Israel die Enteignung von Grundstücken ermöglichen, die die Kirche seit 2010 an Privatinvestoren verkauft hat.

In einer gemeinsamen Erklärung nannten die griechisch-orthodoxe und die armenische Kirche sowie die Kustodie des Heiligen Landes, die Ordensorganisation der Franziskaner, das Vorgehen eine „systematische Kampagne gegen die Kirchen und die christliche Gemeinde im Heiligen Land“. Dies sei eine „eklatante Verletzung des bestehenden Status quo“.

„Erinnert an Gesetze ähnlicher Art gegen Juden“

Die „systematische Kampagne der Verletzung von Kirchen und Christen“ erreiche nun „ihren Höhepunkt mit dem diskriminierenden und rassistischen Gesetzesvorschlag, der ausschließlich auf das Eigentum der christlichen Gemeinschaft im Heiligen Land abzielt“. In der Erklärung heißt es weiter: „Dies erinnert uns an Gesetze ähnlicher Art, die in dunklen Zeiten in Europa gegen Juden durchgesetzt wurden.“

Ein Ministerausschuss für Gesetzgebung hatte eine Debatte über den Gesetzesvorschlag am Sonntag geplant. Diese wurde nach der Schließung der Kirche verschoben, berichtet die Tageszeitung „Ha‘aretz“. Das Gremium will den Gesetzesvorschlag diskutieren, mit dem die meisten großen Landverkäufe der Kirchen an private Immobilienunternehmen beendet werden sollen. Die meisten involvierten Ländereien, die rund 500 Dunam groß sind, befinden sich in zentral gelegenen Vierteln wie Rehavia, Talbieh und Najot. Auch Bewohner der Grundstücke protestieren gegen das Gesetz, da sie diese verlassen müssten, wenn der Pachtvertrag ausläuft.

Die Gesetzesvorlage ermächtigt den Finanzminister, mit der Billigung der Knesset, des Gesetzes- und Rechtsausschusses, Land zu enteignen, das seit Anfang des Jahrzehnts durch die Kirche verkauft wurde. Die Unternehmen erhielten dann als Entschädigung den Kaufpreis zurück.

Ministerin will Israelis helfen

Die Abgeordnete der Partei Kulanu, Rachel Asaria, brachte den Gesetzvorschlag ein. Sie wolle damit hunderte Israelis schützen – hauptsächlich in Jerusalem –, deren Häuser auf dem Land stehen, das bis vor kurzem noch den Kirchen gehörte oder sie von ihr gepachtet haben. Besonders betroffen sei Land, das die griechisch-orthodoxe Kirche kürzlich verkaufte. Viele Verträge seien zur Pacht ausgelegt, in den 1950er Jahren abgeschlossen worden, und liefen 99 Jahre. In den Verträgen heißt es, dass nach deren Auslaufen alle Gebäude auf dem Land der Kirche zufallen. Die Bewohner erwarten in der Regel, dass die Verträge verlängert werden. Die griechisch-orthodoxe Kirche habe jedoch massive Schulden und in der Vergangenheit Schlagzeilen gemacht mit Verkäufen an private Investoren.

Asaria sagt, sie möchte die neuen Landbesitzer an den Verhandlungstisch bekommen. Das sei die Hauptaufgabe des Gesetzes. „Ich hoffe, dass die Käufer sich durchsetzen und es gelingt, durch Verhandlungen und Vereinbarungen eine Lösung zu finden. Wenn dies nicht passiert, werden durch das Gesetz die Rechte auf den Staat Israel übertragen“, sagt die Politikerin laut der Onlinezeitung „Times of Israel“.

Protest gegen Steuerzahlungen

Laut der Zeitung „Ha’aretz“ ist der Gesetzvorschlag ein ungewöhnlicher Vorstoß in der israelischen Gesetzesgebung, auch weil dieser rückwirkend auf abgeschlossene Landverkäufe angewendet werden soll. Dies beschränke die Eigentumsrechte der Kirchen und der privaten Firmen, die das Land gekauft haben.

Die Kirchen protestieren zudem gegen die neue Jerusalemer Verwaltungspolitik für kommunale Steuerzahler für Kircheneigentum. Eine Verhängung städtischer Gebühren in Jerusalem verstößt nach Ansicht der Kirchen ebenfalls gegen den Status quo. Diese Aktionen erschienen als „Versuch, die christliche Präsenz in Jerusalem zu schwächen“. Die Stadtverwaltung rechtfertige die Steuern hingegen damit, dass sie nicht Gebetshäuser, sondern Unternehmen in Kirchenbesitz wie Hotels oder Festsäle beträfen.

Jordanien gegen Behördenmaßnahmen

Auch Israels Nachbarstaat Jordanien meldet sich in dieser Sache zu Wort. Das Land verurteilt den israelischen Vorstoß und fordert Israel auf, das Vorhaben zurückzunehmen. Das meldet die palästinensische Nachrichtenagentur WAFA. Jordaniens Regierungssprecher Mohammad al-Momani lehnt „systematische Maßnahmen“ der israelischen Behörden und damit verbundene Änderungen des historischen und rechtlichen Status quo der heiligen Stätten in Ostjerusalem ab. Hier schließt er islamisches und christliches Eigentum und das von Stiftungen ein.

Der Regierungssprecher wies zudem darauf hin, dass die Maßnahmen gegen internationale und humanitäre Gesetze und Regelungen der historischen Situation verstoßen würden. Al-Momani betonte, dass Kirchen immer von der Zahlung dieser Steuern an die bestehenden Behörden in der Stadt befreit seien.

Von: mab

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