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Deutscher Jerusalem-Pilger über Monate gefangen

Der deutsche christliche Pilger David B. sitzt seit fast fünf Monaten in türkischer Haft. Warum der Mann festgehalten wird, ist immer noch nicht bekannt. Der Korrespondent Ulrich W. Sahm erzählt exklusiv dessen Geschichte und zitiert aus dem Tagebuch der Familie.
In der Türkei sitzt ein deutscher Pilger seit mehreren Monaten in Haft, ohne dass gegen ihn eine offizielle Anklage erhoben wurde

Der 55-jährige David B. wollte von seiner Heimatstadt Schwerin aus zu Fuß bis nach Jerusalem pilgern. Für den Pädagogen war das neben einem persönlichen „Gebet mit den Füßen“ auch ein „gelebtes Projekt des Friedens und der Völkerverständigung“. Ganz bewusst wollte der Christ auf die Hilfsbereitschaft seiner Mitmenschen in der Fremde vertrauen. Er wanderte also seit November 2016 und wollte zu Ostern im Folgejahr in Jerusalem sein.

In Tagestouren von rund 40 Kilometern lief er zunächst über Breslau nach Auschwitz, weil seine Mutter aus einer jüdischen Familie in Breslau kam. Von dort ging es über den Balkan in die Türkei. Unterwegs hatte er viele Begegnungen. Oft kam er in Kirchengemeinden und Klöstern unter, manchmal auch in Privatquartieren. In der Türkei wurde er mit seiner freundlichen, offenen Art sehr herzlich aufgenommen. Das ging lange erstaunlich gut.

Keine Anklage, trotzdem Festnahme

In einer von der Familie zusammengestellten Chronologie heißt es: „Im Bezirk Hatay, wo ihn die Geheimpolizei besonders sorgfältig kontrolliert habe (Ortschaft Belen, in der Moschee, circa 50 Meter südlich der Hauptstraße, am 28. März gegen 20.00 Uhr), sei ihm allerdings dringend geraten worden, die Fußwege und Nebenstraßen durch die Hügel und Berge zu meiden und auf der Hauptstraße zu bleiben. Seitdem sei er ,brav auf der Hauptstraße entlang marschiert‘. Trotzdem habe man ihn am 2. April am südlichen Stadtrand von Hatay verhaftet – auf der Hauptstraße, auf dem Weg zu einer offiziellen Grenzstation, um dort nach einem regulären Visum zu fragen.

Einen Vorwurf habe man nicht gegen ihn vorgebracht – bis heute nicht. Man habe ihm Personalausweis und Reisepass abgenommen und halte ihn seither gefangen. Alle rechtlichen Interventionsmöglichkeiten würden konsequent verweigert beziehungsweise hintertrieben.“

Auf der großen Straße nahe der Grenze zu Syrien, vermutlich der E 91, wurde David B. am 2. April von der Polizei festgenommen und ohne Anklage in der Provinz Hatay ins Abschiebezentrum von Antakya gesteckt, dem biblischen Antiochien.

Man kann vielleicht von Glück reden, dass die türkische Polizei ihn daran gehindert hat, ein paar Kilometer weiter in das Bürgerkriegsland Syrien zu wechseln. Aber auch die Türkei ist heute kein „normales“ Land mehr. Die Türken informieren die deutsche Botschaft über die Festnahme und geben an, David B. habe sich in einem „Sperrgebiet“ aufgehalten. Nach Angaben der Familie habe die deutsche Botschaft in Ankara am 27. April den Honorarkonsul Ibrahim Paksoy beauftragt, David B. zu besuchen. Paksoy erhält jedoch die Auskunft, dieser wolle keinen Kontakt. Eine Woche zuvor, am 21. April, teilt mir das Auswärtige Amt auf Anfrage mit: „Der Fall David B. ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Herr B. wird von der Botschaft Ankara konsularisch betreut und steht auch mit den Angehörigen in Kontakt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Informationen geben können.“

Konsulatsmitarbeiter bleibt Besuch verwehrt

Derweil scheitert eine von der Familie beauftragte Anwältin vom Versuch, Kontakt mit David B. aufzunehmen. In der Chronologie der Familie heißt es dazu: „5. Mai: David B. ist verlegt worden. Auch die Botschaft hat jetzt keine Ahnung mehr, wo er ist. Der Leiter des Abschiebezentrums in Antakya lässt sich verleugnen. Eine Besuchserlaubnis zu beantragen, ist mangels bekanntem Aufenthaltsort nicht mehr möglich.

22. Mai: Herr M., Leiter der Konsularabteilung, fragt vergeblich beim Innenministerium nach dem Verbleib von D.B. Ende Mai: Erstes Telefonat von D.B. aus dem neuen Abschiebezentrum mit seiner Frau. Er nennt seine neue Haftadresse in Erzurum Askale. Herr M., Leiter der Konsularabteilung, meldet seinen Besuch für dem 08. Juni an. 8. Juni: Der Besuch von Herrn M. wird von den türk. Behörden ohne Gründe und entgegen dem Wiener Abkommen abgelehnt. Die Botschaft reagiert in der Folge mit einer Verbalnote.“

Das Auswärtige Amt ist verpflichtet, allen in Not geratenen deutschen Staatsbürgern beizustehen. Es heißt ausdrücklich: „Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind.“

Einmal pro Woche Fünf-Minuten-Telefonat mit Ehefrau

David B. besitzt nur einen deutschen Pass. Er ist kein Doppelstaatler und auch nicht politisch aktiv. Besuche deutscher Diplomaten sind wichtig, um die Haftbedingungen zu erkunden. Warum also zögerte die Botschaft so lange, jemanden vorbeizuschicken?

Von Seiten der Familie des David B., dessen Ehefrau einmal pro Woche fünf Minuten mit ihm telefonieren darf, war zu erfahren, dass er in Antakya nach etwa zehn Tagen die „Hafterleichterung“ bekam, das Trinkwasser abzukochen. In Erzurun, wohin er anschließend verlegt wurde, habe er sich dann nach längerer Zeit einen Schreibstift „erfastet“.

Aus der Chronologie heißt es: „Die Umsetzung der Hafterleichterungen verläuft schleppend oder wird wieder einkassiert. […] Zwischenzeitlich befindet sich D.B. im Hungerstreik, den er jedoch aufgibt, nachdem ihm gesagt wurde, dass in der Türkei Zwangsernährung legal ist.“

Er sitzt in einer Zelle mit muslimischen Männern. Die wollen ihn zum muslimischen Glauben konvertieren. Keine einfache Situation für einen Christen in türkischer Haft. Am 28. August schreibt Tillman N., der Bruder des David B.: „Im Moment sind seine Mitinsassen leider nicht so nett.“

Persönlicher Eindruck des Journalisten Ulrich W. Sahm

Schon Anfang April, kurz nach der Festnahme von B., erfuhr ich von David B., als seine Familie noch hoffte, man würde ihn bald in Freiheit entlassen. Sie wollten damals sein Schicksal nicht öffentlich machen, um ihn in der Türkei nicht zu gefährden.

Am 20. April, keine drei Wochen nach seiner Festnahme, richtete ich die erste journalistische Anfrage an die Presseabteilung des Auswärtigen Amtes (AA). Als Antwort kam die Hintergrundinformation: „Aus Persönlichkeitsrechts- und auch Datenschutzgründen werden zu Umständen eines Einzelfalls keine Auskünfte an Dritte erteilt. Darunter fiele auch die Mitteilung des Aufenthaltsortes des Betroffenen.“ Unklar bleibt, wieso nicht einmal der Aufenthaltsort mitgeteilt werden darf und wieso das im Falle einer Verhaftung im Ausland unter „Datenschutz“ fällt.

Bei jeder weiteren Anfrage antwortete das AA mit dem Mantra, dass die Botschaft den Gefangenen konsularisch betreue. Angeblich werde er im „Frühjahr“ aus der Haft entlassen. Das hörte David B. von seinem türkischen „Officer“, was freilich weitere Monate im türkischen Gewahrsam bedeutet.

Zufällig hatte ich vor 30 Jahren die Chance, als Korrespondent der „Hannoverschen Allgemeine“ das Gefängnis von Antakya zu besuchen. Damals stellte sich die Türkei quer, einer deutschen Abgeordneten-Delegation den Besuch in einem türkischen Gefängnis zu erlauben. Im Mosaik-Museum von Antakya traf ich einen Konsularbeamten aus Ankara. Da mein Vater damals Botschafter in der Türkei war, bestand ein Vertrauensverhältnis. Der Beamte verriet mir Reporter den Namen eines inhaftierten deutschen LKW-Fahrers. Ausgerüstet mit dieser Information begab ich mich zum Gefängnis. Die Türken ließen mich ein, um meinen vermeintlichen „Freund“ zu treffen.

Im Gefängnishof hingen Gartenschläuche wie Girlanden. Das sei die Wasserversorgung. Im „Besucherzimmer“ saß der LKW-Fahrer hinter Stacheldraht und einem Gitter aus armdicken Eisenstangen. Er erzählte, mit sechs weiteren Männern auf Holzpritschen in einer Zelle zu schlafen: „Am schlimmsten sind die Ratten. Nachts kommen sie und fressen uns an.“ Die Situation hat sich seitdem vermutlich gebessert, aber selbst für einen, der Pilgerquartiere gewohnt ist, dürfte der Daueraufenthalt in türkischen Abschiebezentren wohl ziemlich robust sein.

Offene Fragen

Die Familie des David B. wandte sich an Anwälte, Abgeordnete verschiedener Parteien und hielt direkten Kontakt mit der Botschaft, um mehr zu erfahren und Druck auf das Auswärtige Amt auszuüben. Doch ausgerechnet diese zuständige Berliner Behörde blockte ab. Man prüfe, hieß es, und könne nichts tun. Der Bruder Tillmann N. schreibt dazu: „Rechtsanwalt O. aus Köln, den wir in der Sache um Hilfe baten, war sehr erstaunt, dass Herr M., der Leiter der konsularischen Abteilung der deutschen Botschaft in Ankara, mir erklärt hat, sie würden nicht mit Anwälten zusammenarbeiten. Tatsächlich hatte ich schon im April als Antwort auf meine Frage, was sie denn zu den Gründen der Festnahme sagen: ,Wir haben das nicht infrage gestellt‘.“ Das änderte sich schlagartig, als Peter Steudtner, ein Menschrechtsaktivist, in Istanbul verhaftet wurde: Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich zu dem Fall, das AA bestellte den türkischen Botschafter ein und Außenminister Sigmar Gabriel unterbrach seinen Urlaub.

Als David B. noch in Hatay war, haben sich die Deutschen geziert, weil dies „zu gefährlich“ sei. Inzwischen war er nach Erzurum verlegt worden. Dazwischen konnte wochenlang keiner erfahren, wo David B. ist.

Aus der Chronologie: „20. Juni: Freunde und Verwandte von David B. verschicken Briefe an Außenminister Gabriel, um ihn zum Handeln aufzufordern. Zwei Wochen später beginnt eine Mitarbeiterin des AA, nichtssagende Briefe über das diplomatische Bemühen der deutschen Seite an die Absender zu schicken. Auch in der Botschaft in Ankara bleibt es bei Bemühungen. 20. Juli: Die deutsche Botschaft meldet, dass der Besuch von Herrn M. genehmigt wurde – einen Tag nach der Veröffentlichung des Falls Steudtner und Gabriels Reaktion darauf. 24. Juli: Erster Besuch durch Herrn M. in Erzurum Askale. Hafterleichterungen wie die Möglichkeit, Post zu empfangen, zu schreiben und zu versenden, Besuch der Sportanlage, Telefonate auch mit der Botschaft werden besprochen.“

Aber immer noch weiß keiner, warum B. festsitzt. Bundesaußenminister Gabriel „warnte“ zwar vor Besuchen in der Türkei, änderte aber nicht die offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Offenbar fürchtet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen. Denn eine Reisewarnung wäre ein schwerer Schlag gegen die Tourismusbranche in beiden Ländern.

David B. ist nur einer von angeblich 54 deutschen Bürgern, die in der Türkei festgehalten werden. Die Bundesregierung sollte sich vielleicht fragen, was Konsularschutz für alle Deutschen im Ausland wert ist, und nicht nur für „Aktivisten“, mit denen man vielleicht im Wahlkampf punkten kann.

Von: Ulrich W. Sahm

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