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Gericht untersagt Verwendung der Parole „From the river to the sea“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält die Parole „From the river to the sea“ zwar nicht zwangläufig für antisemitisch. Aber ein Verbot bei Kundgebungen sei zulässig.
Von epd

DÜSSELDORF (epd) – Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ kann nach einer Gerichtsentscheidung bei pro-palästinensischen Kundgebungen verboten werden. Die Untersagung der Parole bei zwei pro-palästinensischen Versammlungen in Duisburg und Düsseldorf sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch.

Mit zwei Urteilen wies es Klagen der Veranstalter ab (AZ: 18 K 3322/24, Duisburg, und 18 K 8760/23, Düsseldorf). Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden müsste. Die Parole heißt übersetzt: „Vom Fluss bis zum Meer – soll Palästina frei sein“.

In Duisburg hatte die Polizei der Veranstalterin einer für den 10. April angemeldeten pro-palästinensischen Versammlung die Verwendung der Parole untersagt. In Düsseldorf hatte das Polizeipräsidium darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieser Parole bei einer pro-palästinensischen Versammlung in der NRW-Landeshauptstadt am 2. Dezember 2023 strafbar sei.

In beiden Fällen gab das Verwaltungsgericht der Polizei recht. Im Fall der Duisburger Kundgebungsanmeldung sei die Prognoseentscheidung der Polizei „tragfähig“ gewesen, denn es sei hinreichend wahrscheinlich gewesen, dass die Parole verwendet wird. Damit wäre ein vereinsrechtlicher Straftatbestand verwirklicht worden.

Parole von Samidoun und Hamas

Zwar ist die Parole nach Auffassung des Gerichts nicht per se antisemitisch. Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ sei aber ein Kennzeichen sowohl der seit dem 2. November 2023 verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland (Samidoun) als auch der palästinensischen Terror-Organisation Hamas. Beide Vereinigungen hätten sich die Parole „durch ständige Übung“ zu eigen gemacht, erklärten die Richter. „Damit ist deren Verwendung grundsätzlich verboten.“

Auch eine Ausnahme im Einzelfall wollte das Gericht nicht gelten lassen. Es verwies darauf, dass die Anmelderin Mitglied der seit dem 16. Mai dieses Jahres verbotenen Vereinigung „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) ist. Rechtswidrig sei hingegen gewesen, die Verwendung der Parolen „Yalla Intifada“ und „Kindermörder Israel“ zu untersagen. Dies habe das Polizeipräsidium Duisburg anerkannt.

Im Blick auf die Versammlung in Düsseldorf begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung unter anderem mit dem damals erwarteten Teilnehmerkreis, dem Versammlungsthema und vor allem dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Eine Verwendung der Parolen „Israelische Verbrechen gegen den Gazastreifen“ und „Stoppt den Genozid / Völkermord“ sowie der Begriffe „Genozid / Völkermord“ hätte aber nicht untersagt werden dürfen. Das Polizeipräsidium Düsseldorf habe anerkannt, dass dies rechtswidrig war.

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17 Antworten

  1. Na ja, einerseits gut, dass diese unsägliche Parole verboten werden kann. Dass sie nicht unbedingt antisemitisch ist, ist hingegen ein Witz. Wenn „Palästina“ vom Jordan bis zum Meer „frei“ ist, dann bleiben dort keine Juden übrig. Die internationale Gemeinschaft hat ja schon akzeptiert, dass WJL und Gaza judenfrei sein müssen. Ich bin vielleicht altmodisch, aber für mich ist das lupenreiner Antisemitismus. „Kindermörder Israel“ ist natürlich genauso antisemitisch, denn hier werden uralte Anfeindungen gegen Juden aufgefrischt. Aber immerhin, ein Urteil, das nicht völlig absurd ist.

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  2. Das ist mal eine gute Gerichtsentscheidung !
    Ich bin der Meinung, GG-Änderungen zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit und Verbot von Hass-Demos wären optimal.
    Es gibt viele in D, die sind nicht so demonstrationsfreudig, die Radikalen sind am meisten zu sehen, und das könnte eine GG-Änderung eindämmen. Natürlich auch diese Gerichtsentscheidung in Düsseldorf.

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  3. Im Prinzip mal gut, aber dass die Parole nicht zwangsläufig antisemitisch sein, ist ja wohl Dummheit pur.

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    1. Also ich finde das schon, liebe Christin, dass der Satz antisemitisch ist, zumal er seit 7.10. Massaker, auf Demos verwendet wurde und von Hamas. OT: Mich würde mal interessieren, ob in Gaza der “ Adolf H.- Laden“ platt gemacht wurde. War ja deren Einkaufscenter.

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      1. Falsch verstanden, habe ich so geschrieben, dass die Parole antisemitisch ist. Kam vielleicht nicht so deutlich zum Vorschein.

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  4. Das Muster der einseitigen Verurteilung nimmt seinen Lauf… Der Ursprung dieses Slogans wird nicht bekannt gegeben. Das Urheberrecht liegt seit 1977 bei der israelischen Regierung. Der Slogan wurde aus dem israelischen Original in einen Pal-Slogan umgewandelt.
    Urteilsvermögen auf der einen und Schweigen auf der anderen Seite.
    Sollte in einer Demokratie mit Rede- und Versammlungsfreiheit zum Nachdenken anregen.

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      1. From the River to the sea there will be only Jewish sovereignty! Auf Deutsch „Vom Fluss bis zum Meer wird es nur jüdische Souveränität geben“
        Jeder weis was Sie bedeutet seit 1977.

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        1. Jeder weiß, was gemeint ist, wenn Ihre Freunde auf den Straßen Europas und Amerikas diesen Satz brüllen. Und Sie wissen es auch. Aber eine Diskussion mit Ihnen ist sinnlos.

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        2. Wenn es jüdisch war, warum schreien des dann die Judenmordunterstützer?

          Israel regiert sein Land. Ich weiß für die Groß-Palästina-Apologeten ist dies kaum ertragbar.

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        3. @Ludovico
          Meine Zeit. In welcher Blase leben Sie? Selbst in Wikipedia, das nicht gerade stets Israel-freundlich ist, wird dokumentiert, wie dieser Spruch heute verstanden wird.

          Was war denn 1977 mit diesem Slogan? Ich habe keine Quelle finden können. Oder ist das wieder eine Ihrer – sagen wir mal – Nebelbomben?

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    1. Der Spruch ist auf Demos verboten, gut.
      Yalla Intifada und Kindermörder Israel aber bleibt erlaubt?
      Aufklärung tut Not.
      Auch unter denen, die unreflektiert solche Sprüche grölen, weil sie meinen, sie würden einem unterdrückten Volk beistehen. Leider verkennt man, wer die Palästinenser wirklich unterdrückt. Nämlich diejenigen, die Terror fordern und fördern und das Narrativ des armen Vertriebenen Palästinensischen Volkes hoch halten. Die ihre eigenes Volk bestehlen, Andersdenkende hinrichten, sich mit ihren Waffen hinter Zivilisten verschanzen und der Bevölkerung die Möglichkeit nehmen, sich zum Guten weiter zu entwickeln, Sicherheit, Fortschritt und Wohlstand zu erreichen. Stattdessen füttert es man mit Hass.

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    2. @Ludovico Wieder eine falsche Aussage von Ihnen. Zitat-Beginn Das Muster der einseitigen Verurteilung nimmt seinen Lauf Zitat-Ende.
      In Wirklichkeit ist es so, dass Gerichte eher oder sogar sehr Palästina-freundlich urteilen. Beispiel: Denn sonst würde der Spruch „from the river…“ als antisemitisch bewertet werden, was er objektiv auch ist – Original hin oder her.

      Rede- und Versammlungsfreiheit: Ja, das gibt es. Sonst würden objektiv antisemitische so genannte Pro-Palästina-Demos nicht stattfinden dürfen. Aber es gibt – Gott sei Dank – Einschränkungen dieser Freiheit.

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  5. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält die Parole „From the river to the sea“ nicht für antisemitisch, Juden ins Meer treiben und töten überhaupt nicht antisemitisch…

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  6. Das war überfällig! Möge es noch viele weitere solche Urteile geben in der BRD. *Shalom

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  7. Warum dauern solche Urteile immer so lange? Deutsche Mühlen mahlen langsam. Die richtige Entscheidung des Verwaltungsgerichts! Nur Israelhasser werden weiter schreien.

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