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Gericht: Trennung zwischen Geschlechtern in Straße unzulässig

JERUSALEM (inn) - In Mea Schearim dürfen am Laubhüttenfest keine Barrieren errichtet werden, die Männer und Frauen voneinander trennen. Dies bestätigte das Oberste Gericht in Israel am Sonntag. Die Polizei hatte einer jüdischen Gemeinde in dem ultra-orthodoxen Jerusalemer Stadtteil die Aufstellung einer Trennwand erlaubt.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht die Leiter der Gemeinde "Toldos Aharon" aufgefordert, die Trennung aufzuheben. Dennoch erteilte ihnen die Polizei die Erlaubnis für die Barriere außerhalb ihrer Synagoge. Sie durfte aber nicht länger als 26 Meter sein. Große Plakatwände im Viertel machten vorige Woche Frauen auf das Verbot aufmerksam, die Straße während der traditionellen Wasserschöpfzeremonie zu betreten. Sie sollten andere Wege benutzen.

Ein ranghoher Vertreter der ultra-orthodoxen Gemeinschaft sagte gegenüber der Zeitung "Ha´aretz": "Wir tun das nicht, um den Frauen zu schaden. 15.000 Männer kommen und 1.500 Frauen. Also leiten wir die Frauen einfach in die Schivtei-Israel-Straße, von der aus sie den Frauenbereich betreten werden."

Nun urteilte das Gericht, die Polizei in diesem Jahr zum letzten Mal die Errichtung einer solchen Trennwand genehmigen durfte.

Frauenrechtsgruppen und Organisationen, die sich gegen religiösen Zwang wenden, hatten gegen die Trennung demonstriert. Politikerinnen beschwerten sich zudem beim Gericht über die Barriere.

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