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Gericht setzt umstrittenes Anti-Boykott-Gesetz außer Kraft

JERUSALEM (inn) - Der Oberste Gerichtshof in Israel hat das sogenannte Anti-Boykott-Gesetz vorerst auf Eis gelegt. Die Richter forderten den Staat am Montag dazu auf, bis zum 14. März 2013 den Erlass zu begründen. Das Gesetz stellt Aufrufe zum Boykott Israels oder seiner Siedlungen unter Strafe.
Israels Oberstes Gericht fordert von der Regierung eine Begründung des Anti-Boykott-Gesetzes.

Die Regierung hatte bisher vor dem Gericht damit argumentiert, dass das Gesetz bisher noch nicht angewandt wurde. Sie hatte die Richter dazu aufgefordert, mit einer Entscheidung bis zu einem konkreten Fall abzuwarten. Mit seinem Beschluss erklärte das Gericht dieses Hauptargument der Regierung jedoch für unzureichend. Das berichtet die Tageszeitung „Jerusalem Post“.
Die Knesset hatte das in Israel und im Ausland scharf kritisierte Gesetz im Juli 2011 erlassen (Israelnetz berichtete). Zuvor hatten mehrere israelische Künstler beschlossen, nicht in israelischen Siedlungen im Westjordanland aufzutreten.
Laut dem Erlass stellt ein öffentlicher Aufruf zu einem Boykott, der dem Staat wirtschaftlich, kulturell oder wissenschaftlich schaden könnte, eine Verletzung zivilrechtlicher Bestimmungen dar, die bestraft werden kann. Personen oder Unternehmen, welche den Staat Israel oder die Siedlungen boykottieren, dürfen sich unter anderem nicht an Ausschreibungen der Regierung beteiligen. Mehrere israelische Menschenrechtsgruppen hatten nach Verabschiedung des Gesetzes Klage beim Obersten Gericht eingereicht. Ihrer Ansicht nach verstoße die Bestimmung gegen die Verfassung und gegen internationales Recht. Zudem behindere sie das Recht auf die politische Freiheit der Meinungsäußerung.

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